RIC nimmt zu zwei Ablehnungsentscheiden von IFRIC Stellung

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22.06.2007

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat sich zu zwei vorläufigen Ablehnungsentscheiden von IFRIC geäußert.

Nachfolgend geben wir die Nachricht im Wortlaut wieder. Sie finden sämtliche Nachrichten und Verlautbarungen des RIC auf der Website des DRSC.

Das IFRIC hat im Rahmen seiner Mai-Sitzung mehrere IAS 39 betreffende Fragestellungen diskutiert und sich in einer vorläufigen Entscheidung („Tentative Agenda Decision‟) gegen die Aufnahme dieser Fragestellungen in das IFRIC-Arbeitsprogramm ausgesprochen. Die interessierte Öffentlichkeit hat noch bis zum 30. Juni 2007 Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. Das RIC hat zu den folgenden beiden vorläufigen IFRIC-Entscheidungen eine Stellungnahme erarbeitet:

IAS 39 – Scope of paragraph 11A

IAS 39 – Paragraph AG33(d)(iii)

Während die erste Fragestellung den Anwendungsbereich der Fair Value Option betrifft, geht es in der zweiten Fragestellung um die Präzisierung der in IAS 39.AG33(d) enthaltenen Voraussetzungen für eine getrennte bzw. gemeinsame Bilanzierung eines Basisvertrags und eines hierin eingebetteten Fremdwährungsderivats. Das RIC vertritt die Ansicht, dass das IFRIC zu diesen Themen eine Interpretation erarbeiten oder alternativ beim IASB explizit eine Änderung von IAS 39 initiieren sollte.

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