RIC zu „substantive enactment of tax law‟

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20.06.2007

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat sich zum Zeitpunkt der Berücksichtigung des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 für die Bewertung von Steueransprüchen und Steuerschulden eines Unternehmens („substantive enactment of tax law‟) geäußert.

Nachfolgend geben wir die Äußerung im Wortlaut wieder. Sie finden sämtliche Nachrichten und Verlautbarungen des RIC auf der Website des DRSC.

Gemäß IAS 12.48 sind tatsächliche und latente Steueransprüche und Steuerschulden im Regelfall anhand der aktuell geltenden Steuersätze und Steuervorschriften zu bewerten. In Steuergesetzgebungen, bei denen die Ankündigung von neuen Steuersätzen und Steuervorschriften durch die Regierung die materielle Wirkung einer tatsächlichen Inkraftsetzung hat, sind jedoch bereits ab dem Zeitpunkt dieser Ankündigung die neuen Steuersätze und Steuervorschriften für die Bewertung der tatsächlichen und latenten Steueransprüche und Steuerschulden heranzuziehen. Dies gilt selbst dann, wenn zwischen der Ankündigung und der tatsächlichen Inkraftsetzung ein Zeitraum von mehreren Monaten liegt.

In Deutschland ist eine solche Ankündigung im Sinne des IAS 12.48 dann erfolgt, wenn die zustimmenden Beschlüsse des Bundestages und des Bundesrates vorliegen. Dies wurde auch vom IASB ausdrücklich bestätigt (vgl. IASB Update February 2005, S. 4). Während der Deutsche Bundestag das Unternehmenssteuergesetz 2008 am 25.5.2007 verabschiedet hat, steht der Beschluss des Bundesrates noch aus. Erfolgt dieser erst nach dem 30.6.2007, läge somit noch keine Ankündigung im Sinne von IAS 12.48 vor, so dass sich die Unternehmenssteuerreform 2008 noch nicht auf die Bewertung von Steueransprüchen und Steuerschulden in IFRS-Abschlüssen zum 30.6.2007 auswirken würde. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird der Bundesrat erst am 6.7.2007 über die Verabschiedung des Gesetzes abstimmen.

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