CEBS beabsichtigt Beibehaltung von Leitlinien auf der Grundlage von IFRS

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20.06.2007

In unserer Nachricht vom 22. April 2007 berichteten wir, dass das Komitee der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee on European Banking Supervisors, CEBS) um Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen an seinen Leitlinien zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Guidelines, FINREP) gebeten hat (in englischer Sprache, 381 KB).

Diese Leitlinien werden von europäischen Banken bei der Aufstellung ihrer aufsichtsrechtlichen Abschlüsse auf der Grundlage von IFRS verwendet. CEBS hatte unlängst einen aktualisierten Bericht an das europäische Komitee für Finanzdienstleistungen (Updated Report to the EU Financial Services Committee, FSC) veröffentlicht (in englischer Sprache, 1.107 KB), in welchem angedeutet wird, dass CEBS nicht die Absicht hat, irgendwelche größeren neuen Leitlinien "in den kommenden Jahren" herauszubringen. Allerdings beabsichtigt CEBS, die Linienlinien im Jahresturnus zu aktualisieren - soweit erforderlich, um Änderungen an den IFRS zu berücksichtigen.

Als Antwort auf die Ersuchen aus der Branche planen wir keine neuen größeren Vorschriften in den kommenden Jahren, um unnötige, wiederkehrende Kosten zu vermeiden (allerdings wird CEBS das FINREP-Rahmenkonzept auf dem aktuellen Stand halten, d.h. an Änderungen in den IAS/IFRS anpassen, so dass die Finanzinstitute nicht zwei Rahmenkonzepte verwenden müssen: eines, das mit den IFRS übereinstimmt, und ein anderes, das dies nicht tut. Als Daumenregel gehen wir davon aus, dass derartige Änderungen einmal im Jahr erfolgen.

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