Tagesordnung der Juni-Sitzung 2007 des IASB

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08.06.2007

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 19. Juni, bis Freitag, den 22. Juni 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder.

Der Board wird sich daneben am Montag und Dienstag, den 25. und 26. Juni, auch mit dem Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) treffen. Die Zusammenkunft findet im Renaissance Chancery Court Hotel, 252 High Holborn statt.

19. - 22. Juni 2007, London

Dienstag, 19. Juni 2007 (nur nachmittags)

Darstellung des Abschlusses

Leasingverhältnisse

Unternehmenszusammenschlüsse Phase II

Mittwoch, 20. Juni 2007

Arbeitsprogramm

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

IFRIC - Genehmigung von Interpretationen:

IFRIC X Kundenbindungsprogramme. Der Board wird gebeten, eine Interpretation von IAS 18 Erträge zu ratifizieren, in der die Bilanzierung eines Unternehmens behandelt wird, das Kundentreueprämien an seine Kunden vergibt.

IFRIC X IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung. Der Board wird ferner gebeten, eine Interpretation von IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer zu ratifizieren, die die Begrenzung des Ansatzes eines Vermögenswerts aus einem Überschuss in einem leistungsorientierten Plan, Mindestfinanzierungsvorschriften und deren Wechselwirkung zum Gegenstand hat.

Finanzinstrumente - Vorgeschlagene Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Festlegung der Risiken, die für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in Frage kommen

Rahmenkonzept – Zielsetzungen und qualitative Merkmale

Donnerstag, 21. Juni 2007 (nur nachmittags)

Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards - Kosten der Beteiligung an einem Tochterunternehmen

Joint Ventures

Jährlicher Verbesserungsprozess - Erörterung der folgenden Sachverhalte:

1. Soll IAS 1 Darstellung des Abschlusses geändert werden, um klarzustellen, ob Derivate, die nicht zur Absicherung verwendet werden, als kurz- oder langfristig in der Bilanz einzustufen sind?

2. Soll IAS 16 Sachanlagen geändert werden, um vorzusehen, dass der Verkauf von Vermögenswerten, die bislang für Zwecke der Vermietung und Verpachtung gehalten wurden, in der Gewinn- und Verlustrechnung in bestimmten Situation brutto darzustellen ist?

3. Soll die offenkundige Inkonsistenz zwischen IAS 20 Bilanzierung von Zuwendungen der öffentlichen Hand und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung dahingehend geheilt werden, dass kalkulatorische Zinsen auf un- oder niedrig verzinsliche Darlehen der öffentlichen Hand berechnet werden müssen?

4. Soll IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung geändert werden, um klarzustellen, unter welchen Bedingungen es sachgerecht ist, Finanzinstrumente in die oder aus der Kategorie der finanziellen Vermögenswerte oder Schulden, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zu klassifizieren?

5. Soll IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung verdeutlicht werden, um zu erläutern, ob der geänderte oder der ursprüngliche Effektivzinssatz eines Schuldinstruments bei der Neuberechnung des Buchwerts des Instruments bei Beendigung des Fair Value Hedge Accountings zur Anwendung gelangen soll?

6. Soll IAS 41 Landwirtschaft geändert werden, um die Verwendung eines Nachsteuerabzinsungssatzes bei der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts biologischer Vermögenswerte vorzusehen?

7. Soll der nach IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen zusätzliche vorgesehene Werthaltigkeitstest in Übereinstimmung mit IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten oder IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung vorgenommen werden?

8. Soll IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung geändert um Vorfälligkeitsstrafen, die einem Darlehensnehmer belastet werden, als eng mit dem zugrunde liegenden Kredit verbunden klassifiziert werden, wenn die Strafe den Darlehensgeber lediglich für Zinsänderungen entschädigt?

9. Soll IAS 41 Landwirtschaft ergänzt werden, um einen identifizierten Sachverhalt im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Wiederaufforstungsverpflichtungen zu behandeln?

10. Soll IAS 41 Landwirtschaft geändert werden, um "gefällte Bäume" an Stelle von "Abholzungen" als Beispiel für landwirtschaftliche Produkte zu nennen?

11. Der Board wird ferner gebeten, die vorgeschlagene Formulierung zu erwägen, mit der die Entscheidungen, die er in der Maisitzung in Bezug auf Werbung und verkaufsfördernde Maßnahmen gefällt hatte, widergespiegelt werden sollen.

Freitag, 22. Juni 2007 (nur vormittags)

Forschungsprojekt zur Ausbeutung von Bodenschätzen

Zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen - Erneute Erörterung von Restanten aus dem Entwurf

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