Juni

RIC nimmt zu zwei Ablehnungsentscheiden von IFRIC Stellung

22.06.2007

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat sich zu zwei vorläufigen Ablehnungsentscheiden von IFRIC geäußert.

Nachfolgend geben wir die Nachricht im Wortlaut wieder. Sie finden sämtliche Nachrichten und Verlautbarungen des RIC auf der Website des DRSC.

Das IFRIC hat im Rahmen seiner Mai-Sitzung mehrere IAS 39 betreffende Fragestellungen diskutiert und sich in einer vorläufigen Entscheidung („Tentative Agenda Decision‟) gegen die Aufnahme dieser Fragestellungen in das IFRIC-Arbeitsprogramm ausgesprochen. Die interessierte Öffentlichkeit hat noch bis zum 30. Juni 2007 Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. Das RIC hat zu den folgenden beiden vorläufigen IFRIC-Entscheidungen eine Stellungnahme erarbeitet:

IAS 39 – Scope of paragraph 11A

IAS 39 – Paragraph AG33(d)(iii)

Während die erste Fragestellung den Anwendungsbereich der Fair Value Option betrifft, geht es in der zweiten Fragestellung um die Präzisierung der in IAS 39.AG33(d) enthaltenen Voraussetzungen für eine getrennte bzw. gemeinsame Bilanzierung eines Basisvertrags und eines hierin eingebetteten Fremdwährungsderivats. Das RIC vertritt die Ansicht, dass das IFRIC zu diesen Themen eine Interpretation erarbeiten oder alternativ beim IASB explizit eine Änderung von IAS 39 initiieren sollte.

SEC schlägt vor, Überleitung für IFRS-Bilanzierer fallen zu lassen

21.06.2007

Am 20. Juni 2007 verständigte sich die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) darauf, ein sog.

"Proposing Release" (vergleichbar einem Verordnungsentwurf) herauszugeben, mit dem das Erfordernis, Abschlüsse auf US GAAP überzuleiten, falls die Abschlüsse in voller Übereinstimmung mit der englischsprachigen Version der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie vom International Accounting Standards Board veröffentlicht werden, erstellt wurden, beseitigt würde. Dieses vorgeschlagene Vorgehen würde ausländischen Emittenten ein Wahlrecht einräumen, ihre der SEC im Wege einer Erstnotiz oder im Zuge der jährlichen Berichterstattung eingereichten Abschlüsse nach IFRS ohne Überleitung, nach US GAAP oder nach deren nationalen Rechnungslegungsvorschriften mit einer Überleitung auf US GAAP zu erstellen. Die Änderungen würden für deren Abschlüsse des Jahres 2008 greifen, die dann 2009 eingereicht würden. Die Veröffentlichung der Verlautbarung wird für die kommende Woche erwartet und 75 Tage zur Kommentierung gestellt. Michael D. Coco, Sonderberater in der SEC-Abteilung für internationale Finanzangelegenheiten, stellte der Kommission den Vorschlag vor. Sie können Cocos Ausführungen hier einsehen (in englischer Sprache). Ferner wird die SEC innerhalb der kommenden Monate ein sog. "Concept Release" (vergleichbar einem Diskussionspapier) veröffentlichen, das sich an die US-amerikanischen Unternehmen richtet. Diese Verlautbarung wird um Stellungnahmen ersuchen, ob US-amerikanischen Emittenten gestattet werden soll, ihre Abschlüsse nach IFRS zu erstellen. Auf der Grundlage der eingehenden Zuschriften wird die Kommission dann erwägen, ob ein Verordnungsentwurf herausgegeben wird, mit dem die Regeln für inländische Unternehmen geändert würden. Diese Verlautbarung würde dann 2008 oder 2009 erscheinen.

Der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie kommentierte die Bedeutung der Entscheidung der SEC in einer Presserklärung wie folgt (in englischer Sprache, 43 KB):

Der Vorschlag der SEC drückt ihre Anerkennung für die greifbaren Vorteile eines einziges Satzes an Rechnungslegungsstandards, die in den zusammenwachsenden Kapitalmärkten der Welt verwendet werden, und die Bedeutung des andauernden Konvergenzprozesses von IASB und FASB für die US-amerikanische Wirtschaft und den Rest der Welt, aus. Im Falle einer Verabschiedung wird die Regelung die Hürde für Kapitalströme zwischen Ländern, die die vollen IFRS nutzen, und den USA einmal bedeutend herabsetzen. Wir freuen uns über die anhaltende Unterstützung unserer Arbeit durch die SEC. Unser Fernziel beim IASB besteht darin, einen einzigen Satz an Bilanzierungsstandards zu haben, der weltweit Anwendung findet. Der Vorschlag der SEC ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung dieses Ziels, aber es gibt noch viel zu tun.

Notizen vom zweiten Tag der Boardsitzung im Juni 2007

21.06.2007

Der International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 19. Juni, bis Freitag, den 22. Juni 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des zweiten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst. .

Der International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 19. Juni, bis Freitag, den 22. Juni 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des zweiten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

Vorsitzender der SEC äußert sich zu Globalisierung und IFRS

21.06.2007

Der Vorsitzende der US-amerikanischen Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) Christopher Cox sprach kürzlich vor einer Versammlung der New Yorker Gesellschaft der Wertpapieranalysten (New York Society of Security Analysts).

In den Mittelpunkt seiner Ausführungen stellte er die Globalisierung der Wertpapiermärkte weltweit, die Nachfrage nach IFRS und wie XBRL dazu beitragen kann, weltweit gültige Rechnungslegungsstandards zu entwickeln. Die gesamte Rede von Cox in englischer Sprache kann aus dem Internet heruntergeladen werden. Nachfolgend ein Auszug aus seinen Bemerkungen:

Die Nachfrage nach schnellen, verlässlichen, hochwertigen und kostengünstig beschaffbaren Informationen, die einem helfen, die richtigen Investitionsentscheidungen zu treffen, war nie dringender. Ihr Beruf beinhaltet die Verantwortung, den amerikanischen Investoren zu helfen, diese Nachfrage zu stillen - und um Sie in ihrer Arbeit zu unterstützen, werden derzeit interaktive Daten entwickelt. Natürlich sind Sie nicht sie einzigen Nutznießer. Anleger - sowohl private als auch gewerbliche - und Finanzjournalisten werden ebenfalls davon profitieren. Doch nicht nur das - durch die Fähigkeit, die Qualität und Genauigkeit der Informationen zu verbessern, werden interaktiven Daten die Richtigkeit von Abschlüssen und die Prüfungsqualität verbessern sowie die Kapitalkosten senken. Zudem helfen sie durch ihr Potenzial, die Entwicklung eines Satz wahrhaft globaler Rechnungslegungsstandards zu beschleunigen, Bedenken hinsichtlich der Komplexität der Rechnungslegung Rechnung zu tragen.

RIC zu „substantive enactment of tax law‟

20.06.2007

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat sich zum Zeitpunkt der Berücksichtigung des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 für die Bewertung von Steueransprüchen und Steuerschulden eines Unternehmens („substantive enactment of tax law‟) geäußert.

Nachfolgend geben wir die Äußerung im Wortlaut wieder. Sie finden sämtliche Nachrichten und Verlautbarungen des RIC auf der Website des DRSC.

Gemäß IAS 12.48 sind tatsächliche und latente Steueransprüche und Steuerschulden im Regelfall anhand der aktuell geltenden Steuersätze und Steuervorschriften zu bewerten. In Steuergesetzgebungen, bei denen die Ankündigung von neuen Steuersätzen und Steuervorschriften durch die Regierung die materielle Wirkung einer tatsächlichen Inkraftsetzung hat, sind jedoch bereits ab dem Zeitpunkt dieser Ankündigung die neuen Steuersätze und Steuervorschriften für die Bewertung der tatsächlichen und latenten Steueransprüche und Steuerschulden heranzuziehen. Dies gilt selbst dann, wenn zwischen der Ankündigung und der tatsächlichen Inkraftsetzung ein Zeitraum von mehreren Monaten liegt.

In Deutschland ist eine solche Ankündigung im Sinne des IAS 12.48 dann erfolgt, wenn die zustimmenden Beschlüsse des Bundestages und des Bundesrates vorliegen. Dies wurde auch vom IASB ausdrücklich bestätigt (vgl. IASB Update February 2005, S. 4). Während der Deutsche Bundestag das Unternehmenssteuergesetz 2008 am 25.5.2007 verabschiedet hat, steht der Beschluss des Bundesrates noch aus. Erfolgt dieser erst nach dem 30.6.2007, läge somit noch keine Ankündigung im Sinne von IAS 12.48 vor, so dass sich die Unternehmenssteuerreform 2008 noch nicht auf die Bewertung von Steueransprüchen und Steuerschulden in IFRS-Abschlüssen zum 30.6.2007 auswirken würde. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird der Bundesrat erst am 6.7.2007 über die Verabschiedung des Gesetzes abstimmen.

CEBS beabsichtigt Beibehaltung von Leitlinien auf der Grundlage von IFRS

20.06.2007

In unserer Nachricht vom 22. April 2007 berichteten wir, dass das Komitee der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee on European Banking Supervisors, CEBS) um Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen an seinen Leitlinien zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Guidelines, FINREP) gebeten hat (in englischer Sprache, 381 KB).

Diese Leitlinien werden von europäischen Banken bei der Aufstellung ihrer aufsichtsrechtlichen Abschlüsse auf der Grundlage von IFRS verwendet. CEBS hatte unlängst einen aktualisierten Bericht an das europäische Komitee für Finanzdienstleistungen (Updated Report to the EU Financial Services Committee, FSC) veröffentlicht (in englischer Sprache, 1.107 KB), in welchem angedeutet wird, dass CEBS nicht die Absicht hat, irgendwelche größeren neuen Leitlinien "in den kommenden Jahren" herauszubringen. Allerdings beabsichtigt CEBS, die Linienlinien im Jahresturnus zu aktualisieren - soweit erforderlich, um Änderungen an den IFRS zu berücksichtigen.

Als Antwort auf die Ersuchen aus der Branche planen wir keine neuen größeren Vorschriften in den kommenden Jahren, um unnötige, wiederkehrende Kosten zu vermeiden (allerdings wird CEBS das FINREP-Rahmenkonzept auf dem aktuellen Stand halten, d.h. an Änderungen in den IAS/IFRS anpassen, so dass die Finanzinstitute nicht zwei Rahmenkonzepte verwenden müssen: eines, das mit den IFRS übereinstimmt, und ein anderes, das dies nicht tut. Als Daumenregel gehen wir davon aus, dass derartige Änderungen einmal im Jahr erfolgen.

Notizen vom ersten Tag der Boardsitzung im Juni 2007

20.06.2007

Der International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 19. Juni, bis Freitag, den 22. Juni 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des ersten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst. .

Der International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 19. Juni, bis Freitag, den 22. Juni 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des ersten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

IASB beginnt mit Feldversuchen zum KMU-Entwurf

20.06.2007

Der IASB hat ein umfassendes Programm begonnen, in dessen Rahmen der Entwurf des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS for Small and Medium-sized Entities, IFRS for SME) während der Kommentierungsfrist in Feldversuchen getestet werden soll.

Diese Versuche dienen dazu, Aspekte des Entwurfs zu identifizieren, denen man eventuell in weitere Überlegungen zu widmen hat. Die Unternehmen, die an den Feldversuchen teilnehmen werden gebeten, Hintergrundinformationen über das Unternehmen zur Verfügung zu stellen, ihren neuesten Jahresabschluss nach dem derzeit verwendeten Rechnungslegungssystem einzureichen, einen Abschluss in Übereinstimmung mit dem vorgeschlagenen IFRS für KMU für das gleiche Geschäftsjahr zu erstellen und eine Reihe Fragen zu beantworten, die darauf abzielen, jegliche spezifische Probleme aufzuzeigen, die das Unternehmen bei der Anwendung des Entwurfs hatte.

Der IASB hat eine Fragebogen zum Feldversuch des Entwurfs und eine dazugehörige Compliance-Checkliste veröffentlicht. Diese Checkliste zeigt alle Bewertungs- und Ansatzanforderungen des Entwurfs auf. Sie ist darauf ausgerichtet, den Anwendern des Entwurfs rasch die Identifizierung derjenigen Abschnitte und Paragraphen zu erlauben, die für sie relevant sind. Der Fragebogen ist derzeit auf Englisch erhältlich und wird in ein paar Tagen auch in Französisch und Spanisch zur Verfügung stehen. Der IASB hat eine eigene Emailadresse für den Schriftwechsel zum KMU-Feldtest eingerichtet: smefieldtests@iasb.org.

Gemeinsam mit nationalen und internationalen Organisationen auf der Welt sucht der IASB Unternehmen für den Feldtest. Er wird sie bei der Anwendung der in dem Entwurf vorgeschlagenen Vorschriften und bei der Beantwortung des Fragebogens zum Feldtest unterstützen. Die am Feldtest teilnehmenden Unternehmen werden um Abgabe ihrer Informationen bis zum 31. Oktober 2007 gebeten. Für weitere Informationen klicken Sie auf die nachfolgenden Links (alle Dokumente in englischer Sprache).

Presseerklärung (46 KB)

Fragebogen zum Feldtest und Compliance-Checkliste (200 KB)

weitere Informationen zum KMU-Feldtest auf der Website des IASB.

Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zum Diskussionspapier "Versicherungen"

20.06.2007

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters mit dem Titel Phase II eines IFRS zu Versicherungsverträgen - das Diskussionspapier des IASB (Phase II of IFRS for Insurance Contracts – IASB Discussion Paper, in englischer Sprache, 1.282 KB) veröffentlicht.

Am 3. Mai 2007 hatte der IASB ein Diskussionspapier mit der Bitte um Stellungnahme freigegeben, in welchem Vorschläge zur Bilanzierung von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen unterbreitet werden (das Diskussionspapier, DP). Das ist die zweite Phase des Projekts zum Thema Versicherungsverträge, das 2005 mit IFRS 4 Versicherungsverträge eingeläutet wurde. Die im DP unterbreiteten Vorschläge würden eine grundlegende Änderung für die Versicherungsbilanzierung darstellen und auf die marktkonforme Bewertung der Versicherungsschulden abheben. Dies wird Auswirkungen darauf haben, wie Anleger, Regulatoren und andere Adressaten die Versicherungsbranche beurteilen. In der Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters, die von Versicherungsexperten ausgearbeitet wurde, werden die im DP angesprochenen Bewertungsaspekte zusammengefasst und kommentiert. Alle zurückliegenden Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Für ein kostenloses Abonnement können Sie sich hier eintragen.

Konvergenz weltweit mit internationalen Prüfungsstandards

20.06.2007

Auf der kürzlich in Mexiko-Stadt abgehaltenen Konferenz zu Bilanzierungs- und Prüfungsfragen in Lateinamerika sprach der Vorsitzende des International Auditing and Assurance Standards Board, John Kellas, zur Konvergenz mit den internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA).

Auch wenn seine Bemerkungen sich auf Prüfungsstandards konzentrierten, sind sie in gleicher Weise im Kontext globaler Rechnungslegungsstandards relevant. Hinsichtlich der Frage nach Übernahme oder Konvergenz sprach sich Kellas nachdrücklich für die Übernahme der ISA durch nationale Standardsetzer aus, oder zumindest der Arbeit auf dieses Ziel hin. "Für die meisten Länder stellt die Übernahme die vernünftigste Strategie dar: Übernahme besitzt alle Vorteile der Konvergenz; alle Ländern können an dem Standardsetzungsprozess mitwirken, und der IAASB wird nicht durch einen bestimmten Rechtskreis dominiert. Schließlich ist es der schnellste Weg, Unterschiede zu beseitigen oder zu vermindern.." Kellas stellte eine Liste mit Eigenschaften hochwertiger Prüfungsstandards vor, die in gleicher Weise auch für Rechnungslegungsstandards Gültigkeit besitzen:

Hochwertige Standards sind:

klar

ohne unterschiedlicher Auslegungen

übersetzbar

durchsetzbar

geschaffen, um eine hochwertige Prüfung zu ermöglichen

"Rechtskreis-neutral"

ein ausgewogener Kompromiss zwischen Prinzipien und Regeln

Gegenstand eines offenen Standardsetzungsprozesses

Gegenstand öffentlicher Überwachung

Sie können die englischsprachige Präsentation von Kellas hier herunterladen (481 KB). Das File enthält sowohl den Redetext als auch die im Vortrag gezeigten Folien.

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