CPA Australia unterstützt die Beseitigung von Rechnungslegungsdifferenzen zu den IFRS

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17.03.2007

CPA Australia befürwortet mit Nachdruck die Entscheidung des australischen Accounting Standards Board (AASB), die Unterschiede zwischen den 'australischen Äquivalenten zu den IFRS' (A-IFRS) und den wie vom IASB verabschiedeten IFRS zu beseitigen.

Bei der erstmaligen Übernahme der A-IFRS durch den AASB entfernte dieser einige Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte, die in den IFRS zur Verfügung stehen, und fügte eine erhebliche Anzahl von Angaben hinzu, die für Australien spezifisch sind. In dem kürzlich vom AASB herausgegebenen Standardentwurf 151 (Exposure Draft 151) wurde vorgeschlagen, die Unterschiede rückgängig zu machen. In einem an den AASB gerichteten Brief (in englischer Sprache, 53 KB) wurde das Nachfolgende von CPA Australia aufgeführt:

CPA Australia befürwortet ausdrücklich die Entscheidung des AASB, die Vorschriften den International Financial Reporting Standards (IFRS) in Bezug auf gewinnorientierte Unternehmen anzugleichen [...]. CPA Australia ist der Meinung, dass gewinnorientierte Unternehmen nur einen vollständigen Nutzen aus der australischen Übernahme der IFRS ziehen können, wenn die Vorschriften der A-IFRS denen der IFRS entsprechen. Einige unserer Mitglieder drückten Bedenken aus, dass einige der in den IFRS enthaltenen Wahlrechte nicht in eine hochqualitative Finanzberichterstattung münden. Wir haben Verständnis für diese Bedenken. Allerdings wurde durch unsere Analyse bezüglich aller Wahlrechte der IFRS festgestellt, dass wir keinen Bedarf des AASB sehen, jedes einzelne Wahlrecht gemäß Abschnitt 227 des Australian Securities and Investment Commission Act von 2001 einzuschränken, um der Financial Reporting Council-Richtlinie, wie für gewinnorientierte Unternehmen vorgesehen, zu entsprechen - "[...] die gemäß des Acts von Unternehmen anzuwendenden Rechnungslegungsstandards werden die Standards sein, die vom International Accounting Standards Board verabschiedet wurden [...]".

Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung (18 KB).

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