Korea wird sich in Richtung IFRS bewegen
16.03.2007
Die Finanzaufsichtskommission und das koreanische Rechnungslegungsinstitut haben einen Fahrplan für die Übernahme der koreanischen Äquivalente der International Financial Reporting Standards (IFRS) vorgelegt.
Der koreanische Fahrplan hin zu den IFRS
- Börsennotierte Unternehmen (ausschließlich Finanzinstitutionen) werden dazu verpflichtet werden, ihre Jahresabschlüsse gemäß den K-IFRS von 2011 an zu erstellen und es wird Ihnen gestattet werden, dies bereits von 2009 an zu tun. Bis zur Anwendung der K-IFRS werden börsennotierte Unternehmen weiter die koreanischen Rechnungslegungsstandards anwenden.
- Obwohl alle börsennotierten Unternehmen quartalsweise und halbjährlich Abschlüsse erstellen müssen, werden jene mit einem Vermögen von unter 2 Billionen koreanischen Won (ca. 2,2 Mrds. US-Dollar) nicht dazu verpflichtet werden, Zwischenabschlüsse auf konsolidierter Basis bis 2013 zu erstellen. Alle müssen nicht-finanzielle Posten quartalsweise und halbjährlich auf konsolidierter Basis offenlegen.
- Nicht-börsennotierte Unternehmen wird gestattet werden, „vereinfachte Rechnungslegungsvorgehensweisen“ zu verwenden, die der koreanische Accounting Standards Board (KASB) bis 2011 übernommen haben wird. Diese Unternehmen können sich jedoch dazu entscheiden, K-IFRS Abschlüsse herauszugeben. Solange bis die vereinfachten Standards vorhanden sind, werden nicht börsennotierte Unternehmen weiterhin ihre gegenwärtigen koreanischen Rechnungslegungsstandards verwenden.
Klicken Sie hier für die folgenden englischsprachigen Dokumente:
- PowerPoint-Präsentation zur Erläuterung des Fahrplans (731 KB);
- Pressemitteilung (14 KB); und
- Anmerkungen des IASB-Vorsitzenden Sir David Tweedie (12 KB).