Bericht der US-Handelskammer zu den IFRS und ISA

  • newsDefault Image

15.03.2007

Eine von beiden Parteien gebildete Kommission zur Regulierung der US-amerikanischen Kapitalmärkte hat ihren Bericht veröffentlicht, in dem sie für eine Verschlankung der Regulierung der US-Kapitalmärkte eintritt.

Dabei soll neben weiteren Empfehlungen die Lebensfähigkeit der Wirtschaftsprüfungsbranche sichergestellt und die Umsetzung des Sarbanes-Oxley-Acts verbessert werden. Die Kommission wurde von der US-Handelskammer gebildet. Jim Copeland, der frühere Geschäftsführer von Deloitte, ist eines der Kommissionsmitglieder. Eine Vielzahl der Kommissionsempfehlungen behandelt die Konvergenz der US-Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards mit deren internationalen Gegenstücken sowie die Streichung der Überleitungspflicht der US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) für ausländische Emittenten. Klicken Sie auf die folgenden englischsprachigen Links für:

die Pressemitteilung (35 KB);

die Kurzzusammenfassung (714 KB); und

den vollständigen Bericht (2,16 MB).

Der Bericht und die Kurzzusammenfassung sind mit der freundlichen Genehmigung der US-Handelskammer eingestellt worden. Nachfolgend finden Sie die Kommissionsempfehlungen zu den Gebieten der internationalen Rechnungslegung und Prüfung:

Fortlaufende Konvergenz — Rechnungslegung

Die Kommission unterstützt und fördert die gegenwärtigen Anstrengungen des IASB und des US-amerikanischen FASB zur Konvergenz von IFRS und US-GAAP. Da es sich bei den IFRS um prinzipienbasierte Standards handelt, empfiehlt die Kommission, dass ausländische Aufsichtsbehörden die Positionen ihrer internationalen Pendants voll und ganz hinsichtlich der Anwendung und Durchsetzung der IFRS zur Kenntnis nehmen, und gleichzeitig ernsthaft versuchen, sich widersprechende Schlussfolgerungen zu vermeiden, wie etwa die von einander abweichenden, auf Derivate anzuwendenden Standards.

Gleichzeitig anerkennt und respektiert die Kommission die Hoheit der IFRS-Staaten in Bezug darauf, dass sie sich auf eine allgemeingültige Vorgehensweise zur Interpretation der IFRS-Prinzipien einigen. Die SEC sollte sich nicht unnötigerweise in den Prozess einschalten. Diesbezüglich begrüßt die Kommission jüngste öffentliche Verlautbarungen des SEC-Direktors für „Corporate Finance“, wonach die SEC nicht beabsichtigt, ein Schlichter für die IFRS zu werden. Außerdem bestärkt die Kommission die SEC darin, die IFRIC-Interpretationen vollumfänglich anzuwenden und auf die Aufsichtsbehörden der jeweiligen Herkunftsländer zu verweisen, wenn es um die Überprüfung der IFRS-Abschlüsse von ausländischen nicht-institutionellen Emittenten geht.

Zusätzlich möchte die Kommission die SEC weiter ermutigen, ihre Anstrengungen zur Arbeit innerhalb der IOSCO hinsichtlich der Konvergenz internationaler Offenlegungsanforderungen fortzuführen und zu intensivieren, insbesondere hinsichtlich finanzieller Offenlegung. Die Modifizierung der Angaben der jeweiligen Herkunftsländer dahingehend, dass sie im Einklang stehen mit vergleichbaren, jedoch abweichenden SEC-Standards führt lediglich zu höheren Kosten für ausländische nicht-börsennotierte Emittenten.

Fortlaufende Konvergenz — Prüfung

Die Kommission empfiehlt außerdem, dass die SEC und der PCAOB mit ihren internationalen Pendants und dem IAASB hin zu einer weltweiten Konvergenz der US-amerikanischen und internationalen Prüfungsstandards zusammenarbeiten sollen. Die Kommission ist sich sicher, dass es unerlässlich ist, dass die internationale Konvergenz von Rechnungslegungsstandards von der Konvergenz von Prüfungsstandards begleitet werden muss.

Die Kommission ist der Ansicht, dass die US-amerikanischen und internationalen Aufsichtsbehörden die Konvergenz von Rechnungslegung und Prüfung innerhalb von fünf Jahren erreicht haben sollten.

Streichung der Überleitungsvorschrift

Die Kommission empfiehlt außerdem, dass die SEC unmittelbar einen alternativen Ansatz hinsichtlich der Streichung der Überleitungspflicht in Betracht ziehen sollte. Insbesondere schlägt die Kommission vor, dass die SEC einen Prozess einrichtet, wonach sie von Fall zu Fall entscheiden kann, dass die Rechnungslegungsstandards eines Drittstaates ausreichend den US-GAAP entsprechen, so dass ausländische Unternehmen aus diesen Ländern nicht zur Überleitung ihrer Abschlüsse auf die US-GAAP zum Zwecke der SEC-Finanzberichterstattung verpflichtet wären. Das betroffene ausländische Land wäre dann zu Ähnlichem in Bezug auf US-Unternehmen verpflichtet. Als ein mögliches Modell schlägt die Kommission die Betrachtung eines Ansatzes vor, der dem in dem obigen Abschnitt „Ersetzte Einhaltung — Ausländische Makler und Börsen“ (Substituted Compliance — Foreign Brokers and Exchanges) genannten ähnlich ist.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.