CESR-Bericht zur ‚Äquivalenz’ von kanadischen, japanischen und US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften

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14.03.2007

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat einen Bericht veröffentlicht, der Antworten auf eine Frage der Europäischen Kommission in Bezug auf drei Sachverhalte bereithält: .

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat einen Bericht veröffentlicht, der Antworten auf eine Frage der Europäischen Kommission in Bezug auf drei Sachverhalte bereithält:

Arbeitspläne der kanadischen, japanischen und US-amerikanischen Rechnungslegung: Arbeits- und Fahrpläne der kanadischen, japanischen und US-amerikanischen Standardsetzer in Richtung Konvergenz mit den IFRS der Rechnungslegung. CESR nahm keine Bewertung zum Fortschritt in Richtung Konvergenz vor, sondern sammelte Informationen von „öffentlich zugänglichen Ressourcen“.

Definition von Äquivalenz: Eine empfohlene Definition der Äquivalenz. CESR schlussfolgerte, dass das Kriterium bezüglich der Entscheidung, ob Äquivalenz vorliegt, daran fest gemacht werden kann, ob Investoren ähnliche Entscheidungen getroffen hätten, unabhängig davon, ob sie IFRS-Abschlüsse oder Abschlüsse von Drittstaaten mit (nicht-europäischen) Rechnungslegungsvorschriften zur Verfügung hatten. CESR lies jedoch auch verlauten, dass die Definition nur einen Teil des Rahmenkonzeptes zur Erfassung von Äquivalenz darstelle. Zur Äquivalenz bedarf es auch verlässlicher (a) „Filter auf Landesniveau, um das Vertrauen in den Markt zu sichern“, (b) prüfungsnaher Dienstleistungen und (c) Durchsetzungsmechanismen, um sicher zu stellen dass die nicht EU-konformen Rechnungslegungsvorschriften richtig und übereinstimmend angewendet werden.

Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften durch Drittstaaten: Eine Zusammenfassung bezüglich der Rechnungsvorlegungsvorschriften, die im regulierten EU-Markt angewendet werden. CESR fand heraus, dass zumindest 33 verschiedene nicht-europäischen nationale Rechnungslegungsvorschriften bei den EU-regulierten Wertpapierbörsen angewendet werden. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Aufstellung des CESR-Berichts (17 KB). CESR stellte auch heraus, dass ungefähr 130 nicht EU-Emittenten die Rechnungslegungsvorschriften der Mitgliedsländer verwenden, wie etwa britische Rechnungslegungsvorschriften. CESR stellte auch fest, dass es keine gesetzlichen Vorschriften in EU-Mitgliedsstaaten gibt, die nicht-europäischen Rechnungslegungsvorschriften in IFRS überzuleiten.

Zur Ansicht des vollständigen Berichts in englischer Sprache klicken Sie bitte hier (866 KB). Der Bericht trägt den Titel Ratschläge von CESR an die Europäische Kommission bezüglich des Arbeitsprogramms der kanadischen, japanischen und US-amerikanischen Standardsetzer, die Definition von Äquivalenz und eine Aufstellung der Rechnungslegungsvorschriften von Drittländern, die zurzeit im Kapitalmarkt der EU verwendet werden (CESR’s advice to the European Commission on the work programmes of the Canadian, Japanese and US standard setters, the definition of equivalence and the list of third country GAAP currently used on the EU capital markets).

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