Kommission übernimmt Regelwerk bezüglich der Transparenz von Unternehmensinformationen
14.03.2007
Die Europäische Kommission hat Kenngrößen übernommen, die die EU-Transparenzrichtlinie ergänzen.
| Angaben von Finanzinformationen des Emittenten in Halbjahresberichten. |
| Angaben über den wesentlichen Aktienbesitz von Investoren. |
| untere Grenzen der gesamteuropäischen Verbreitung von aufsichtsbehördlichen Informationen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. |
| Mindestanforderungen zur Akzeptanz von äquivalenten Regelwerken von Drittstaaten in Bezug auf einige Bestandteile der Richtlinie. |
Mitgliedsstaaten waren dazu aufgefordert, die Transparenz-Richtlinie bis zum 20. Januar 2007 in nationales Recht umzusetzen. Die Übernahme der Durchsetzungskenngrößen muss ein Jahr später vollzogen sein. Die Kommission hat Beratungen zur Gestaltung eines möglichen Netzwerks von nationalen Mechanismen gestartet, um aufsichtsbehördliche Finanzinformationen, wie durch die Transparenz-Richtlinie vorgesehen, zu speichern. Klicken Sie auf die folgenden Links zur Ansicht der Dokumente:
| Vollständiger Text des neuen Regelwerkes (in englischer Sprache, 75 KB) |
| Pressemitteilung (95 KB) |
| Informationen zur Transparenzrichtlinie auf IAS Plus.com (in englischer Sprache) |
| Weitere Informationen zur Website der Europäischen Kommission (in englischer Sprache) |