Kommission übernimmt Regelwerk bezüglich der Transparenz von Unternehmensinformationen

  •  Image

14.03.2007

Die Europäische Kommission hat Kenngrößen übernommen, die die EU-Transparenzrichtlinie ergänzen.

Ziel dieser ergänzenden Maßgrößen ist eine "Verbesserung der Qualität, der für Investoren erhältlichen Informationen bezüglich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Unternehmen wie auch Informationen zu den wesentlichen Veränderungen des Aktienbesitzes". Die neue Regulation bezieht sich auf:

Angaben von Finanzinformationen des Emittenten in Halbjahresberichten.

Angaben über den wesentlichen Aktienbesitz von Investoren.

untere Grenzen der gesamteuropäischen Verbreitung von aufsichtsbehördlichen Informationen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind.

Mindestanforderungen zur Akzeptanz von äquivalenten Regelwerken von Drittstaaten in Bezug auf einige Bestandteile der Richtlinie.

Mitgliedsstaaten waren dazu aufgefordert, die Transparenz-Richtlinie bis zum 20. Januar 2007 in nationales Recht umzusetzen. Die Übernahme der Durchsetzungskenngrößen muss ein Jahr später vollzogen sein. Die Kommission hat Beratungen zur Gestaltung eines möglichen Netzwerks von nationalen Mechanismen gestartet, um aufsichtsbehördliche Finanzinformationen, wie durch die Transparenz-Richtlinie vorgesehen, zu speichern. Klicken Sie auf die folgenden Links zur Ansicht der Dokumente:

Vollständiger Text des neuen Regelwerkes (in englischer Sprache, 75 KB)

Pressemitteilung (95 KB)

Informationen zur Transparenzrichtlinie auf IAS Plus.com (in englischer Sprache)

Weitere Informationen zur Website der Europäischen Kommission (in englischer Sprache)

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.