Bedenken der SEC bezüglich des Zusatzes 'IFRS, wie sie in ... anzuwenden sind'

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11.03.2007

In einer Ansprache letzte Woche in London mit dem Titel SEC-Vorschriften außerhalb der Vereinigten Staaten (SEC Regulation Outside the United States, in englischer Sprache) drückte der US-amerikanische SEC-Kommissar Roel C.

Campos seine Bedenken darüber aus, dass Rechtskreise ihre eigene Version der IFRS übernehmen und wie wenige ausländische, bei der SEC registrierte Unternehmen die IFRS in der Form anwenden, wie sie vom IASB verabschiedet wurden. Nachfolgend ein Auszug:

Ich muss jedoch einen kuriosen Aspekt bezüglich der praktischen Anwendung des Fahrplans ansprechen, welcher in dem Mangel von ausländischen, nicht-institutionellen Emittenten besteht, ihre geprüften bei der SEC eingereichten Abschlüsse nach IFRS oder in Übereinstimmung mit den IFRS so aufzustellen, wie diese vom IASB verabschiedet wurden. Wir hatten erwartet, dass ungefähr 300 Unternehmen ihre gemäß IFRS aufgestellten Abschlüsse für das Jahr 2005 einreichen. Stattdessen erhielten wir nur ungefähr 40 Anträge - was kaum eine kritische Menge darstellt. Diese Tatsache erstaunt um so mehr, da das ursprüngliche Ziel - in den Worten des Fahrplans ausgedrückt - darin besteht, "Konvergenz in Aktion zu sehen". Nun folgende Frage: Warum hatten nur 40 Unternehmen ihre Abschlüsse entsprechend eingereicht?

Die Antwort darauf liegt wahrscheinlich in einer Reihe von unterschiedlichen Gründen, und unsere stellvertretende oberste Rechnungslegerin (Deputy Chief Accountant) Julie Erhardt erörterte einige Möglichkeiten in ihrer Ansprache auf einer AICPA-Konferenz im letzten Dezember. Ich möchte mich nur auf ein Argument stützen, welches damit zu tun hat, dass in den meisten Fällen bei der Aufstellung von Abschlüssen, die mit den von einem nationalen Rechtskreis übernommenen IFRS übereinstimmen, keine Angabe von dem Unternehmen oder Prüfer darüber gemacht wurde, dass diese Jahresabschlüsse auch mit den vom IASB herausgegebenen IFRS übereinstimmen. Gewiss wurden aufgrund des Fahrplans nur IFRS-Abschlüsse in Erwägung gezogen, die den Vorschriften des IASB entsprechen. Allerdings haben einige Rechtskreise die IFRS nicht genau in der Form übernommen, wie diese vom IASB veröffentlicht wurden, sondern an deren Stelle einige Änderungen vorgenommen. Folglich wurden, wie von Julie angemerkt, Abschlüsse eingereicht, die infolge nationaler Rechtsvorschriften auf der Grundlage von Anpassungen an den IFRS erstellt wurden. Für sich betrachtet passen diese Abschlüsse sicherlich zu den Registrierungsvorschriften der SEC, allerdings stellen sie ohne den Bezug auf die IFRS, wie vom IASB herausgegeben, keine Abschlüsse dar, die einem einzigen Satz von globalen Rechnungslegungsstandards, wie im Fahrplan beschrieben, entsprechen.

Nun verstehen wir auch, warum Rechtskreise ihre eigene Version der IFRS übernehmen möchten. Dennoch war ein Ziel des Fahrplans, die Überleitungsvorschriften zu beseitigen und somit als Konsequenz zwei Versionen belastbarer Standards durch die beiden unabhängigen Standardsetzer für den US-amerikanischen Kapitalmarkt zu erhalten und keine dreißig verschiedenen Versionen. Die sich stellende Frage sieht folgendermaßen aus: Wie erreichen wir die 'kritische Menge' - unter Verwendung dieses Begriffes gemäß des Fahrplans - an einreichenden Unternehmen, die die IFRS in der Form anwenden, wie diese vom IASB verabschiedet wurden? Was wird dieses Jahr geschehen - im zweiten Jahr des Fahrplans? Auch wenn es darauf gegenwärtig noch keine eindeutige Antwort gibt, bin ich der Meinung, dass eine ernsthafte Diskussion seitens der Emittenten zusammen mit deren Prüfern vonnöten sein wird. Ich gehe davon aus, dass Prüfer in der Lage sind, Bestätigungsvermerke aufzustellen, die darlegen, dass die geprüften IFRS-Abschlüsse gemäß den vom IASB verabschiedeten IFRS aufgestellt wurden und nicht lediglich den 'IFRS des Rechtkreises X' entsprechen. Auf jeden Fall müssen wir der Sache auf den Grund gehen und die Einreichung weiterer geprüfter Abschlüsse gemäß des Fahrplans abwarten. Jedoch bleibe ich bei meiner Schlussfolgerung, dass die Umsetzung des Fahrplans im Grunde gute Fortschritte zeigt und wir unsere Ziele erreichen werden.

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