Der IAASB bittet ferner um Stellungnahmen zum
vorgeschlagenen ISA 570 Unternehmensfortführung, der in das neue
Format übertragen wurde, mit dem die Klarheit von
IAASB-Verlautbarungen erhöht werden soll. Der Entwurf zu nahe
stehenden Unternehmen und Personen enthält Leitlinien zur
Beurteilung des Prüfer über Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden
Unternehmen und Personen im Rahmen der Abschlussprüfung. Er
beinhaltet eine neue Definition eines/r "nahe stehenden
Unternehmens/Person". Dem Entwurf zufolge verfolgt der Prüfer drei
Ziele bei der Beurteilung von nahe stehenden Unternehmen und
Personen: ausreichend Hinweise über die geforderte Bilanzierung und
die geforderten Angabe zu Informationen zu und Geschäftsvorfällen
mit nahe stehenden Unternehmen und Personen zu erhalten; zu
verstehen, wie Geschäftsvorfälle mit und Beziehungen zu nahe
stehenden Unternehmen und Personen das Bild beeinflussen, das der
Abschluss vermittelt; und Betrugsrisikofaktoren zu ermitteln, die
sich aus Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
ergeben und weitere Beurteilungen erfordern. Stellungnahmen zum
Entwurf von ISA 550 werden bis zum 30. Juni 2007 erbeten.
Stellungnahmen zum Entwurf des vorgeschlagenen ISA 570 werden bis
zum 31. Mai 2007 erbeten. Klicken Sie für weitere Informationen
(alle in englischer Sprache) auf die nachfolgenden Links.