Gegenseitige Anerkennung in ausgewählten Fällen würde bedeuten, dass
die SEC bestimmten Arten von ausländischen Finanzintermediären
erlaubt, ihre Dienste US-amerikanischen Investoren nach einer
verkürzten Registrierung anzubieten. Dies setzt allerdings voraus,
dass diese Unternehmen in einem ausländischen Rechtskreis einer
Wertpapieraufsicht unterliegen, die im Wesentlichen (aber nicht
notwendigerweise vollständig) der US-amerikanischen vergleichbar
ist. Die Gespräche am Runden Tisch sollen herauszufinden helfen, ob
eine gegenseitige Anerkennung in ausgewählten Fällen
US-amerikanischen Anlegern durch größeren grenzüberschreitenden
Zugang zu ausländischen Investitionsmöglichkeiten zugute käme, ohne
dass der Anlegerschutz gefährdet wäre. Folgen sie diesem
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für die englischsprachige Presseerklärung der SEC.