SEC stimmt neuen Leitlinien für die Berichterstattung über interne Kontrollen zu
24.05.2007
Die US-amerikanische Börsenaufsicht SEC hat einstimmig Interpretationsleitlinien angenommen, die Kapitalgesellschaften helfen sollen, die rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen zu verbessern und gleichzeitig überflüssige Kosten einzusparen.
| Die Geschäftsleitung hat zu beurteilen, inwieweit Kontrollen implementiert sind, die das Risiko angemessen adressieren, dass eine wesentlichen Falschdarstellung im Jahresabschluss nicht verhindert oder zeitnah entdeckt würde. |
| Die Beurteilung des Nachweises der Wirksamkeit ihrer Kontrollen durch die Geschäftsleitung sollte auf der Einschätzung des Risikos beruhen. |
Anhand der Leitlinien kann die Geschäftsleitung Art und Umfang des Beurteilungsprozesses mit denjenigen Berichtsfeldern abstimmen, die die höchsten Risiken für eine verlässliche Darstellung des Jahresabschlusses darstellen (d.h. sicherstellen, dass der Abschluss frei von wesentlichen Fehlern ist). Als Konsequenz ergibt sich, dass die Geschäftsleitung effizientere Methoden zur Beurteilung wie bspw. Selbsteinschätzung in den Bereichen einsetzen kann, die ein geringes Risiko bergen. In Bereichen mit hohem Risiko sind gegebenenfalls ausführlichere Tests zur Beurteilung der Kontrollen notwendig. Die SEC ist der Meinung, dass die Anwendung dieser beiden Grundsätze Unternehmen jeglicher Größe und Komplexität erlauben wird, diese Regeln effektiv und effizient einzusetzen. Folgen sie diesem Link zur Pressemitteilung in englischer Sprache.