Die Umfrage wurde während eines Webcasts
zu SFAS 157 durchgeführt. Die meisten der ca. 1500 Teilnehmer an dem
Webcast waren leitende Angestellte in Finanz- und
Rechnungslegungsabteilungen aus der Finanzdienstleistungsbranche,
Telekommunikation und der verarbeitenden Industrie. SFAS 157 gibt
verbesserte Leitlinien dazu, wie Vermögenswerte und Schulden zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden und führt die Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert in einen Standard zusammen. SFAS 157 würde
dann angewendet, wenn ein anderer Standard die Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert vorschreibt oder erlaubt, so wie
wertberichtigte Vermögenswerte, Vermögenswerte und Schulden, die in
einem Unternehmenszusammenschluss erworben werden und einige
finanzielle Vermögenswerte und Schulden. Er führt auch neue Angaben
ein, die die Verlässlichkeit der Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert betonen. SFAS 157 tritt für Berichtsperioden in Kraft, die
nach dem 15. November 2007 beginnen. Der IASB hat ein
Diskussionspapier (in englischer Sprache, 1.970 KB)
veröffentlicht, in dem er zur Abgabe von Stellungnahmen zu SFAS 157
auffordert. Klicken Sie
hier
für eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Umfrage (in englischer
Sprache, 68 KB).