Leitlinie zur Anwendung der jüngsten Änderungen an den A-IFRS

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10.05.2007

Der Australian Accounting Standards Board (AASB) hat den Änderungsstandard AASB 2007-4 Änderungen an den australischen Rechnungslegungsstandards aufgrund von ED 151 und andere Änderungen (Amendments to Australian Accounting Standards arising from ED 151 and Other Amendments) (siehe auch unsere Nachricht vom 2. Mai 2007) verabschiedet.

AASB 2007-4 macht in der Tat die meisten Änderungen, die der AASB an den IFRS vorgenommen hat, als die erstmalig als australische Äquivalente für die IFRS (A-IFRS) übernommen wurden, um die A-IFRS näher an die IFRS Äquivalente zu bringen, wieder rückgängig.

Insgesamt wirkte sich AASB 2007-4 auf 34 verschiedene Standards aus

Neue Wahlrechte hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden eingeführt

Eine große Anzahl (aber nicht alle) der Australien-spezifischen Anhangangaben und Vorschriften wurden abgeschafft.

AASB 2007-4 ist auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2007 beginnen, anzuwenden. allerdings kann er früher angewendet werden, wenn alle Vorschriften gleichzeitig Anwendung finden.

Unsere australischen Kollegen haben den Accounting Alert 2007/09 (in englischer Sprache, 119 KB) veröffentlicht, um Leitlinien zur Anwendung des AASB 2007-4 zur Verfügung zu stellen. Anhänge zum Alert 2007/09 enthalten:

Eine Liste aller AASB Standards, die durch den AASB 2007-4 beeinflusst werden.

Eine detaillierte Zusammenfassung aller Änderungen, die nicht redaktioneller Natur sind und deren Auswirkungen auf die verschiedenen Standards, in Form einer Checkliste, die Anwender bei der Berücksichtigung und der Anwendung des AASB 2007-4 einsetzen können.

Beispiele zu Anhangangaben, wenn die Anwendung des AASB 2007-4 zu der Änderung einer Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden führt.

Die Anwendung einer neuen Bilanzierungs- und Bewertungsmethode aufgrund von AASB 2007-4 ist eine freiwillige Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß AASB 108 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler (Äquivalent von IAS 8). AASB 108 erlaubt nur eine freiwillige Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, wenn das Unternehmen beweisen kann, dass die Änderungen im Jahresabschluss verlässliche und relevantere Informationen über die Vermögen- und Finanzlage sowie die Cashflows bereitstellen. Der AASB 2007-4 kann von der Internetseite des AASB als Word- oder PDF-Datei heruntergeladen werden.

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