IASB-Diskussionspapier zu Versicherungsverträgen

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03.05.2007

Der IASB hat ein Diskussionspapier (DP) Vorläufige Sichtweisen zu Versicherungsverträgen veröffentlicht.

Stellungnahmen werden bis zum 16. November 2007 erbeten. Danach wird der IASB einen festen Vorschlag für einen Entwurf entwickeln, der gegen Ende 2008 veröffentlicht wird. Unter Berücksichtigung einer weiteren Periode für öffentliche Beratung, erwartet der IASB, dass der Standard 2010 in Kraft treten wird. IASB Abonnenten können das DP bereits jetzt herunterladen (ein Dokument mit dem Haupttext, ein weiteres für die Anhänge). Das DP wird ab dem 14. Mai öffentlich auf der Internetseite des IASB verfügbar sein. Druckfassungen werden an die IASB Abonnenten per Post verschickt oder können vom IASB erworben werden. Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 68 KB).

Diskussionspapier: Vorläufige Sichtweise zu Versicherungsverträgen

Das DP schlägt vor, dass ein Versicherer seine Versicherungsverbindlichkeiten unter Anwendung der folgenden drei Bausteine bewertet:

Eindeutige, unvoreingenommene, marktgerechte, wahrscheinlichkeitsgewichtete und aktuelle Schätzung der vertraglichen Cashflows.

Gegenwärtige marktgerechte Abzinsungssätze, die die erwarteten zukünftigen Cashflows an den Zeitwert des Geldes anpassen.

Eine eindeutige und unvoreingenommene Schätzung der Marge, die von Marktteilnehmern für die Risikoübernahme (eine Risikomarge) und die Erbringung von anderen Dienstleistungen, wenn überhaupt (eine Dienstleistungsmarge) gefordert wird.

Diese Prinzipien würden für alle Arten von Versicherungsverträgen angewendet.

Das DP empfiehlt, dass eine informative und prägnante Bezeichnung für eine Bewertung, die diese drei Bausteine nutzt, „gegenwärtiger Verkaufswert‟ sein sollte. Das DP definiert den gegenwärtigen Verkaufwert als den Betrag, von dem der Versicherer erwarten würde, dass er ihn am Bilanzstichtag zahlen müsste, um seine verbleibenden vertraglichen Rechte und Pflichten sofort auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. Eine Bewertung zum gegenwärtigen Verkaufswert beabsichtigt nicht, zu implizieren, dass ein Versicherer seine Versicherungsverbindlichkeiten auf einen Dritten übertragen kann oder sollte. Faktisch werden Versicherer in den meisten Fällen die Verbindlichkeit nicht auf einen Dritten übertragen können und werden dies auch nicht wünschen. Stattdessen ist der Zweck der Spezifizierung dieses Bewertungsmodels nützliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die den Adressaten helfen sollen, wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus beabsichtigt der „gegenwärtige Verkaufwert‟ nicht zu implizieren, dass der Versicherer nicht beabsichtigt sein Verpflichtung gegenüber dem Versicherten zu begleichen. Die endgültige Begleichung gegenüber dem Versicherten wäre sicherlich ein wichtiger Bestandteil des Preises, den der Dritte für die Übernahme der Verbindlichkeit verlangen würde.

Das Papier behandelt verschiedene andere Themen, einschließlich des Verhaltens des Versicherten, Beteiligungsverträgen und dem Bericht über Veränderungen der Versicherungsverträge.

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