Unsere Stellungnahme zu vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 1

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01.05.2007

Wir haben eine Stellungnahme als Antwort auf den Entwurf des IASB von Januar 2007 zu vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards: Anschaffungskosten einer Beteiligung an einem Tochterunternehmen abgegeben.

In dem Entwurf wird der Vorschlag gemacht einem Mutterunternehmen zu gestatten, für die Bewertung seiner Anteile an einem Tochterunternehmen einen „Ersatz für die Anschaffungskosten‟ zu verwenden, wenn die IFRS erstmalig angewendet werden. Dieser Ersatz für die Anschaffungskosten kann unter Bezug auf den Anteil des Mutterunternehmens am Reinvermögen des Tochterunternehmens oder unter Bezug auf den beizulegenden Zeitwert des Anteils des Mutterunternehmens bestimmt werden. Darüber hinaus wird durch den Vorschlag die Pflicht zur Neudarstellung der akkumulierten Gewinne vor dem Erwerb des Tochterunternehmens in Übereinstimmung mit den IFRS für Zwecke der Klassifizierung der Dividenden, erleichtert. Klicken Sie hier, um die Stellungnahme herunterzuladen (in englischer Sprache, 116 KB). Nachfolgend ein Auszug:

Wir begrüßen die Tatsache, dass der Board dieses Thema auf seine Agenda genommen hat. Die Vorschläge in diesem Entwurf sprechen eine ernste Sorge an, dass es praktisch nicht durchführbar ist, IAS 27 mit vollständigen retrospektiven Wirkung bei der Umstellung anzuwenden. Dies stellt in einigen Rechtskreisen ein wesentliches Hindernis für Mutterunternehmen dar, die IFRS für einen separaten Einzelabschluss anzuwenden. Die Behandlung dieses Themas sollte daher zu einer weiteren Anwendung der IFRS führen und die Kosten für die Unternehmen senken, weil sie nicht länger die Jahresabschlüsse nach den nationalen Rechnungslegungsvorschriften aufstellen müssten.

Frühere Deloitte-Stellungnahmen an den IASB und das IASC finden Sie hier.

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