In dieser Verlautbarung werden die
Faktoren für „volles Vertrauen" genannt, bei deren Vorliegen die
PCAOB sich auf die Prüfungssysteme ausländischer gleichrangiger
Gremien verlässt, die ausreichend streng sind, um das Maß an
Anlagerschutz zu gewährleisten, das durch den Sarbanes-Oxley Act
vorgeschrieben ist. Die vorgeschlagene Verfahrensweise würde noch
einmal die Leitlinien erweitern, die bereits in Regel 4012
Prüfungen
von in Ausland registrierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (
Inspections of
Foreign Registered Public Accounting Firms) enthalten sind.
Diese Regel gestattet der PCAOB, den Grad, zu dem sie sich auf
Prüfungsüberwachungsgremien verlässt, die in den Sitzländern von
registrierten nicht US-amerikanischen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig sind, auf Grundlage der
Unabhängigkeit und der Strenge dieser Gremien anzupassen. Lesen Sie
die englischsprachige
Presseerklärung auf der Internetseite der PCAOB.