‚3L3‛-Beratungen zu gemeinsamem Arbeitsprogramm

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24.11.2007

Die drei Finanzaufsichtsbehörden der ‚dritten Ebene' (der Ausschuss der europäischen Bankenaufseher (Committee of European Banking Supervisors, CEBS), der Ausschuss der Europäischen Versicherungs- und Betriebsrentenaufsicht (Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors, CEIOPS) und das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR)) haben gemeinsam ein Dokument zu ihren Beratungen im Rahmen ihres gemeinsamen Arbeitsprogramms bis 2010 herausgegeben.

Das gemeinsame Arbeitsprogramm umfasst eine Reihe von übergreifenden Sachverhalten. Das Ziel besteht darin, die Einheitlichkeit der Erlasse, Aufsicht und Durchsetzung zu gewährleisten. Einige der Sachverhalte betreffen die International Financial Reporting Standards (IFRS); unter anderem gilt dies für die Bewertung von Finanzinstrumenten und die Möglichkeit der Einrichtung einer Datenbank zu Fragen und Antworten bezüglich IFRS. Laden Sie sich das vorgeschlagene Arbeitsprogramm herunter (in englischer Sprache, 98 KB). Stellungnahmen werden bis zum 18. Januar 2008 erbeten.

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