EU-Verordnung zum Übernahmeprozess für IFRS

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21.11.2007

Im November 2006 hatte das Europäische Parlament den Prozess für die Übernahme der International Financial Reporting Standards (IFRS) für die Anwendung in Europa um einen weiteren Schritt ergänzt, der von der Europäischen Kommission verlangte, ihre Übernahmevorschläge einem Komitee des Parlaments vorzulegen, das als Komitee für „Regelungsverfahren mit Kontrolle" bezeichnet wird.

(Die Entscheidungen vom November 2006 können Sie noch einmal im Amtsblatt der Europäischen Union nachlesen: Erklärung des EU-Parlaments (95 KB), Beschluss des Rates (114 KB).) Auf der Sitzung der letzten Woche erwog das Parlament, ob der Kommission die Durchführungsbefugnis für die Entscheidung der Anwendbarkeit von IFRS „in wenigen und wohlbegründeten Ausnahmefällen aufgrund von äußerster Dringlichkeit" ohne das normale ‚Regelungsverfahren mit Kontrolle' gegeben werden solle, d.h. die Übernahme von IFRS ohne Einbindung des Parlaments selbst zu gestatten. Das Parlament entschied, der Kommission diese Durchführungsbefugnis nicht zu geben. Die vom Parlament verabschiedete Verordnung rief dagegen alle Parteien auf, im Falle von Übernahmeprozessen rasch zu handeln. Lesen Sie die vollständige Verordnung des Parlaments. Nachfolgend ein Auszug:

In Anbetracht der Tatsache, dass die Anwendung des Regelungsverfahrens mit Kontrolle innerhalb der gewöhnlichen Frist es in bestimmten Ausnahmesituationen schwierig machen könnte, neue Rechnungslegungsstandards, Änderungen oder Interpretationen geltender Rechnungslegungsstandards zeitgerecht für ihre Anwendung durch die Unternehmen im betreffenden Finanzjahr zu verabschieden, sollten die Kommission, der Rat und das Europäische Parlament rasch handeln um sicherzustellen, dass diese Rechnungslegungsstandards und Interpretationen rechtzeitig verabschiedet werden, um das Verständnis der Anleger und ihr Vertrauen nicht zu untergraben.

Die Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 sollte daher entsprechend geändert werden.

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