EU-Verordnung zum Übernahmeprozess für IFRS
21.11.2007
Im November 2006 hatte das Europäische Parlament den Prozess für die Übernahme der International Financial Reporting Standards (IFRS) für die Anwendung in Europa um einen weiteren Schritt ergänzt, der von der Europäischen Kommission verlangte, ihre Übernahmevorschläge einem Komitee des Parlaments vorzulegen, das als Komitee für „Regelungsverfahren mit Kontrolle" bezeichnet wird.
In Anbetracht der Tatsache, dass die Anwendung des Regelungsverfahrens mit Kontrolle innerhalb der gewöhnlichen Frist es in bestimmten Ausnahmesituationen schwierig machen könnte, neue Rechnungslegungsstandards, Änderungen oder Interpretationen geltender Rechnungslegungsstandards zeitgerecht für ihre Anwendung durch die Unternehmen im betreffenden Finanzjahr zu verabschieden, sollten die Kommission, der Rat und das Europäische Parlament rasch handeln um sicherzustellen, dass diese Rechnungslegungsstandards und Interpretationen rechtzeitig verabschiedet werden, um das Verständnis der Anleger und ihr Vertrauen nicht zu untergraben. Die Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 sollte daher entsprechend geändert werden. |