Europäisches Parlament stimmt über Gleichwertigkeit ab

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13.11.2007

Das Europäische Parlament wird am Mittwoch, den 14. November, über einen Verordnungsentwurfab (in englischer Sprache, 121 KB), der die Europäische Rechnungslegungsverordnung dahingehend verändern würde, dass einem außereuropäisches Unternehmen, dessen Aktien auf einem regulierten europäischen Wertpapiermarkt gehandelt werden, gestattet sein soll, bis 2011 weiterhin seine nationalen Rechnungslegungsstandards („Drittlandrechnungslegungsstandards") und nicht IFRS anzuwenden, wenn einer der folgenden zwei Fälle gegeben ist: .

Das Europäische Parlament wird am Mittwoch, den 14. November, über einen Verordnungsentwurfab (in englischer Sprache, 121 KB), der die Europäische Rechnungslegungsverordnung dahingehend verändern würde, dass einem außereuropäisches Unternehmen, dessen Aktien auf einem regulierten europäischen Wertpapiermarkt gehandelt werden, gestattet sein soll, bis 2011 weiterhin seine nationalen Rechnungslegungsstandards („Drittlandrechnungslegungsstandards") und nicht IFRS anzuwenden, wenn einer der folgenden zwei Fälle gegeben ist:

1. Die in dem Drittland für die entsprechenden Rechnungslegungsstandards zuständige Behörde hat sich vor dem 30. Juni 2008 öffentlich verpflichtet, diese Standards vor dem 31. Dezember 2011auf die International Financial Reporting Standards zu verschmelzen, und die beiden folgenden Bedingungen sind erfüllt:

(a) Die in dem Drittland für die entsprechenden Rechnungslegungsstandards zuständige Behörde hat vor dem 31. Dezember 2008 ein Konvergenzprogramm aufgelegt, das sowohl umfassend ist als auch geeignet, bis zum 31. Dezember abgeschlossen zu werden;

(b) das Konvergenzprogramm ist wirksam und ohne Aufschub implementiert, und die für seinen Abschluss notwendigen Ressourcen sind der Implementierung zugewiesen.

2. Die in dem Drittland für die entsprechenden Rechnungslegungsstandards zuständige Behörde hat sich vor dem 30. Juni 2008 öffentlich verpflichtet, vor dem 31. Dezember 2011die International Financial Reporting Standards zu übernehmen, und es werden in dem Drittland wirksame Maßnahmen ergriffen, die den zeitgerechten und vollständigen Übergang auf IFRS zu diesem Datum sicherstellen, oder das Drittland hat mit der EU bis zum 31. Dezember 2008 eine Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung abgeschlossen.

Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit nationaler Rechnungslegungsstandards und IFRS wird von der Kommission für jedes Land einzelnen entschieden, aber eine weitere Bedingung wird noch auferlegt: „Die Entscheidung der Kommission muss in allen Fällen bedeuten, dass europäische Emittenten in den Drittländern IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen anwenden können." Es scheint also auf Grundlage dieser Verordnung, dass US-amerikanische Unternehmen, die an einer europäischen Börse zugelassen sind, nicht weiterhin US-GAAP verwenden könnten, wenn nicht gleichzeitig die SEC europäischen Unternehmen gestatten würde, „IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen" anzuwenden. Mit Stand März 2007 werden auf regulierten europäischen Märkten Dividendenpapiere von 102 US-amerikanischen Unternehmen und Darlehenssicherheiten von 131 US-amerikanischen Unternehmen gehandelt.

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