Vorschlag, Interpretation zu Steuern für nicht öffentlich gehandelte Unternehmen aufzuschieben

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09.11.2007

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat vorgeschlagen, des Datum des Inkrafttretens von Interpretation 48 bezüglich der Bilanzierung von Unsicherheit bei Ertragsteuern um ein Jahr aufzuschieben.

Dies soll für Unternehmen gelten, deren Anteile nicht öffentlich gehandelt werden und die nicht bereits die Vorschriften aus Interpretation 48 angewendet haben. Der Vorgeschlagene Zeitpunkt des Inkrafttretens wäre dann für alle Berichtsperioden, die nach dem 15. Dezember 2007 beginnen. Der Vorschlag ist mit einer 30-tägigen Kommentierungsfrist versehen. Die Entscheidung des FASB ist die Reaktion auf eine Bitte des Komitees für die Rechnungslegung nicht öffentlich gehandelter Unternehmen des FASB (Private Company Financial Reporting Committee, PCFRC), dass sich über den Mangel an Kenntnis über Interpretation 48 bei den nicht öffentlich gehandelten Unternehmen besorgt gezeigt hatte. Die Interpretation gilt weiterhin für alle Aktiengesellschaften für Berichtsperioden, die nach dem 15. Dezember 2006 beginnen.

Prinzipien der Interpretation 48

  • Eine Steuerposition ist ein von einem Unternehmen in der Steuererklärung eingenommene Position oder ein Position, den ein Unternehmen in der Steuererklärung einzunehmen erwartet . Dies können beispielsweise die Entscheidung beinhalten, keine Steuererklärung einzureichen, Erträge zwischen Rechtskreisen aufzuteilen oder Teile des Ertrags aus der Steuererklärung auszunehmen.
  • Ein Unternehmen kann keinen Steuervorteil in seinem Abschluss ansetzen, wenn es nicht zu dem Schluss kommt, dass „mehr Gründe dafür als dagegen sprechen", dass dieser Steuervorteil einer Prüfung der Steuerbehörde allein auf der Grundlage fachlicher Bewertungskriterien der eingenommenen Steuerposition standhält. Bei dieser Einschätzung muss das Unternehmen von Folgendem ausgehen:
    • Die Steuerposition wird von einer Steuerbehörde geprüft, die ein vollständiges Wissen aller relevanten Informationen besitzt, und
    • wird vor dem Revisionsgericht geklärt.

Vergleich mit IFRS

Obwohl die Konvergenz von US-GAAP und IFRS sowohl für den FASB als auch für den IASB eine hohe Priorität besitzt, weichen die Anforderungen in Interpretation 48 von denen in den IFRS ab. Dies gilt auch für Abweichungen hinsichtlich der Frage, wann eine Steuerschuld angesetzt wird und wie sie bewertet wird. Die Veröffentlichung von Deloitte USA zu Interpretation 48 enthält einen Vergleich der Anforderungen aus der Interpretation und aus IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen.

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