SEC stimmt über den Wegfall der Überleitung von IFRS-Abschlüssen ab

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08.11.2007

Auf ihrer öffentlichen Sitzung in Washington am Donnerstag, den 15. November 2007 wird die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) darüber abstimmen, ob es ausländischen Unternehmen gestattet sein soll, Abschlüsse, die nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt sind, ohne Überleitung nach US-GAAP bei der SEC einzureichen.

Diese hatte den Vorschlag im Juli 2007 gemacht (s. unsere Nachricht vom 3. Juli 2007). Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszugs aus der englischsprachigen Sitzungsankündigung der SEC.

Die SEC wird erörtern, ob Änderungen zu folgenden Dokumenten angenommen werden sollen: Formblatt 20-F, Regeln 3-10 und 4-01 in Verordnung S-X, Formblätter F-4 und S-4 und Regel 701 des Wertpapiergesetzes. Dies soll der SEC ermöglichen, Abschlüsse privater ausländischer Emittenten ohne Überleitungsrechnung zu US-GAAP zur Registrierung anzunehmen, wenn diese in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) wie vom IASB herausgegeben erstellt worden sind.

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