Heads Up-Newsletter zum gemeinsamen Treffen von AICPA und dem Stab der SEC
06.11.2007
Wir haben die Ausgabe des Heads Up-Newsletters vom 5. November 2007 eingestellt (in englischer Sprache, 131 KB), der von unseren US-amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird.
| Auswahlkriterien für die Bestimmung des Alters von Abschlüssen eines erworbenen Unternehmens, die einer Registrierung beigefügt werden müssen, |
| Angabeanforderungen im Rahmen der Registrierung bezüglich der vorgeschlagenen FASB Staff Position No. APB 14-a zu Wandelschuldverschreibungen, |
| Abschlüsse, die zur Bestimmung der Erheblichkeit eines erworbenen Unternehmens, das der Nachfolger eines Vorgängerunternehmens ist, vom Registranten verwendet werden sollten, |
| welche Bürgschaftsabschlüsse ein Registrant bei einer automatischen Vorausregistrierung zum Zeitpunkt der Einreichung zur Verfügung stellen muss, |
| wie ein Registrant bestimmen sollte, ob separate Einzelabschlüsse oder zusammengefasste Finanzinformationen benötigt werden, wenn ein Anteilsbesitz nach der Fair-Value-Option aus FAS 159 anstatt nach der Equity-Methode bilanziert wird, |
| Abschlüsse, die der Emittent von durch Vermögenswerte gesicherte Wertpapieren für Unternehmen zur Verfügung stellen muss, die für bestimmte periodische Berichte Bonitätsverbesserung zur Verfügung stellen, |
| die Anforderung an den Registranten, seine Abschlüsse mit Formblatt S-8 zu aktualisieren, wenn Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eintreten (wie beispielsweise Aufgabe von Geschäftszweigen oder Veränderungen in den Segmenten). |
Das Komitee für SEC-Regelungen setzt sich aus Vertretern verschiedener öffentlicher Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, der Industrie und der Wissenschaft zusammen und trifft sich regelmäßig mit dem Stab der SEC um aufkommende fachliche Prüfungs- und Berichterstattungssachverhalte in Bezug auf SEC-Regelungen und -Verordnungen zu erörtern.