Rahmen der Finanzberichterstattung in der Ukraine

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01.11.2007

Das ukrainische Gesellschaftsrecht und das ukrainische Bilanzierungsgesetz schreiben vor, dass alle Unternehmen ihre Abschlüsse nach den ukrainischen Rechnungslegungsstandards (Ukrainian Accounting Standards, UAS) erstellen müssen.

Die UAS stimmen nicht mit den IFRS überein. Es besteht auch ein vereinfachter Satz von UAS für kleine Unternehmen. Unter dem Bilanzierungsgesetz ist ein Rat für Rechnungslegungsmethodik eingerichtet, der auch die Befugnis hat, UAS zu entwickeln.

Es gibt für keine Art von Unternehmen eine Vorschrift, die IFRS wie vom IASB herausgegeben anzuwenden. Die Anwendung der IFRS ist marktbestimmt. Einige Unternehmen erstellen IFRS-Abschlüsse zusätzlich zu ihren Abschlüssen nach den ukrainischen Rechnungslegungsstandards.

Banken befolgen die Vorschriften des Bankgesetzes, das die Nationalbank der Ukraine befugt, Bankbilanzierungsstandards zu erlassen. Obwohl die Nationalbank 1998 ein Vorschrift erließ, nach der IAS/IFRS anzuwenden sind, wird diese Vorschrift derzeit nicht für alle Banken durchgesetzt.

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