Japan plant Beaufsichtigung ausländischer Prüfungsfirmen

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20.10.2007

Die japanische Finanzmarktaufsicht (Financial Services Agency, FSA) hat um Stellungnahmen zu einer vorgeschlagenen Verlautbarung (die als vorgeschlagene Kabinettsanordnungen und Kabinettsverordnungen bekannt sind) gebeten, mit denen die geänderten Wirtschafprüfungsgesetze, die vom Parlament im Juni 2007 verabschiedet wurden, umgesetzt würden.

Die Gesetze treten im April 2008 in Kraft. Die überarbeiteten Gesetze beinhalten Maßnahmen (a) zur Erhöhung der Prüfungsqualität und Führung von und Angaben durch Prüfungsfirmen, (b) zur Stärkung der Unabhängigkeit der Prüfer und (c) zur Verschärfung der Aufsicht über die Prüfer. Die Änderungen beinhalten auch Maßnahmen, mit denen eine Beaufsichtigung ausländischer Prüfungsfirmen durch die FSA eingeführt wird. Da die Verlautbarungen ausländische Firmen betreffen, hat die FSA eine englische Übersetzung des vorgeschlagenen Meldeerfordernisses für ausländische Prüfungsfirmen erstellt (265 KB) und die Firmen bis zum 29. Oktober 2007 um Stellungnahme gebeten. Die vollständige vorgeschlagene Verlautbarung befindet sich jetzt in der öffentlichen Anhörung und in japanischer Sprache auf der FSA-Website verfügbar.

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