Bericht zu Wahlmöglichkeiten auf dem britischen Prüfungsmarkt

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16.10.2007

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat den Abschlussbericht der Gruppe der Markteilnehmer (Market Participants Group) herausgegeben, die den FRC bei seinem Projekt zu Wahlmöglichkeiten auf dem britischen Prüfungsmarkt beraten hat.

Die Gruppe war im Oktober 2006 gegründet worden, um den FRC hinsichtlich möglicher Maßnahmen zu beraten, die Marktteilnehmern (d.h. Unternehmen, Anlegern und Prüfungsgesellschaften) zur Verfügung stehen, um die Risiken zu begrenzen, die aus den Charakteristika des Markts für Prüfungsleistungen für öffentliche Unternehmen in Großbritannien entspringen. Die Empfehlungen der Gruppe sind unten zusammengefasst. Laden Sie sich die die folgenden Dokumente herunter:

Bericht der Gruppe der Marktteilnehmer (in englischer Sprache, 317 KB)

die zugehörige Presseerklärung (in englischer Sprache, 22 KB)

Zusammenfassung der Empfehlungen zu Wahlmöglichkeiten auf dem britischen Prüfungsmarkt

1. Der FRC sollte ein größeres Verständnis der möglichen Auswirkungen von Veränderungen der Eigentümerregelungen der Prüfungsgesellschaften auf die Wahlmöglichkeiten wecken. Dies gilt unter der Vorraussetzung, das eine ausreichende Sicherstellung des Schutzes der Prüferunabhängigkeit und der Prüfungsqualität gewährleistet ist.

2. Prüfungsgesellschaften sollten das finanzielle Ergebnis ihrer Arbeit bei satzungsgemäßen Prüfungen und direkt damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen auf vergleichbarer Basis angeben.

3. Bei der Entwicklung und Einführung einer Ordnung über Vereinbarungen zur Prüfungshaftung sollten Aufsichtsbehörden und gesetzgebende Organe versuchen, Wahlmöglichkeiten auf dem Prüfungsmarkt zu fördern, solange nicht höhere Interessen bezüglich des Schutzes der Prüfungsqualität dem entgegenstehen.

4. Aufsichtsrechtliche Organe sollten geeignete Mitglieder von Prüfungsgesellschaften jeglicher Größenordnung ermutigen, in Standardsetzungsorganen und -komitees mitzuarbeiten.

5. Der FRC sollte seine Anstrengungen fortführen, das Verständnis von Prüfungsqualität zu erhöhen, und die Gesellschaften und der FRC sollten größere Transparenz bezüglich der Fähigkeiten der einzelnen Gesellschaften fördern.

6. Der Berufstand der Prüfer sollte Mechanismen einführen, die dem neuen Prüfer besseren Zugang zu den prüfungsrelevanten Daten gewährleistet, die dem vorherige Prüfer zur Verfügung standen.

7. Der FRC sollte unabhängige Leitlinien für Prüfungskomitees und andere Marktteilnehmer zu Überlegungen, die für die Verwendung durch Gesellschaften aus mehr als einem Netz von Prüfungsgesellschaften relevant sind, zur Verfügung stellen.

8. Der FRC sollte den Abschnitt der Smith-Leitlinien verbessern, der die Kommunikation mit den Anteilseignern betrifft, und eine Forderung aufnehmen, Informationen bezüglich der Wahl des Abschlussprüfers anzugeben.

9. Bei der Erklärung der Gründe der Wahl eines Abschlussprüfers sollte die Unternehmensführung jegliche vertragliche Verpflichtungen offenlegen, die bezüglich der Wahl einer bestimmten Art von Prüfungsgesellschaft bestehen.

10. Anlegervereinigungen, Unternehmensvertreter, Prüfer und der FRC sollten eine gute Praxis hinsichtlich der Einbindung der Anteilseigner bei der Bestellung bzw. erneuten Bestellung des Abschlussprüfers fördern.

11. Organe, die für die Standards zur Verhaltensethik für Abschlussprüfer verantwortlich sind, sollten überlegen, ob Regeln eine übermäßige negative Auswirkung auf die Wahlmöglichkeit auf dem Prüfungsmarkt haben, wenn man sie in Bezug zu ihrem Nutzen hinsichtlich der Prüferneutralität und -unabhängigkeit betrachtet.

12. Der FRC sollte den Unabhängigkeitsabschnitt der Smith-Leitlinien daraufhin durchsehen, ob er im Einklang mit den betreffenden Standards zur Berufsethik der Prüfer steht.

13. Aufsichtsbehörden sollten Verfahrensweisen entwickeln, um einheitliche Antworten zu Prüfungssachverhalten zu gewährleisten. Dies sollte geordnet nach Schwere der Sachverhalte geschehen.

14. Jede Gesellschaft, die börsennotierte Unternehmen prüft, sollte die Vorschriften eines Leitfadens befolgen, der nach Art des Combined Codes beste ausgeübte Praxis der Unternehmensführung enthält, oder sollte eine wohlausgewogene Erklärung geben.

15. Die großen börsennotierten Unternehmen sollten überlegen, ob sie das Risiko, dass ihr Abschlussprüfer vom Markt verschwindet, in ihre Risikoauswertung und -planung mit einbeziehen sollten.

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