CEBS-Studie zu Anpassungen an den IFRS in aufsichtsrechtlichen Abschlüssen
08.10.2007
Der Ausschuss der europäischen Bankenaufseher (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat eine Untersuchung der Anpassungen veröffentlicht, die europäische Banken aus 28 Ländern an veröffentlichten IFRS-Zahlen zum Zwecke der Berechnung des bankaufsichtlichen Kapitals vorgenommen haben.
"Die Untersuchung zeigt, dass die Umsetzung der Prudential Filter über die Zeit besser geworden ist und dass die Mitglieder die CEBS-Leitlinien in sehr hohem Maße befolgen. [...] Was den quantitativen Teil der Untersuchung betrifft, so zeigen die erhobenen Daten, dass Prudential Filter die anrechenbaren Eigenmittel leicht um 0,9% verringern und zu einem 5,2%igen Rückgang der ursprünglichen Eigenmittel führen, was im Wesentlichen auf den CEBS-Filter bei AFS-Beteiligungstiteln zurückzuführen ist."
Die "Prudential Filter"-Anpassungen von CEBS beinhalten:
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| Cash Flow Hedges. Gewinne und Verluste aus Transaktionen mit einem Available-for-Sale-Instrument, die im Wege des Cash Flow Hedge Accounting abgebildet werden, sind einheitlich abzubilden: Falls die Gewinne aus dem Grundgeschäft als Ergänzungskapital angesetzt werden, hat dies in gleicher Weise für die korrespondierenden Verluste aus dem Sicherungsderivat zu erfolgen. | |||||||||||
| Verluste aus Krediten. Grundsätzlich sollen keine aufsichtsrechtlichen Anpassungen an den Wertberichtigungen erfolgen. Wertminderungen aus Kreditrisiken sind immer erfolgswirksam zu berücksichtigen und somit von den ursprünglichen Eigenmitteln abzuziehen. |
Weiterführende Informationen erhalten Sie in den beiden folgenden englischsprachigen Dokumenten:
| Untersuchungsbericht von CEBS zu "Prudential Filtern" (290 KB) |
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