Südafrika übernimmt den KMU-Vorschlag des IASB als Rechnungslegungsgrundsatz für KMU
04.10.2007
Der Accounting Principles Board (APB) des südafrikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (South African Institute of Chartered Accountants, SAICA) hat den vorgeschlagenen International Financial Reporting Standard des IASB zu KMU als endgültigen Standard der Rechnungslegungsgrundsätze für kleine und mittelgroße Unternehmen übernommen.
- Unternehmen: Der KMU-Standard kann durch sog. "limited interest companies" angewendet werden, die im Änderungsgesetz 2006 zum Handelsrecht definiert werden (d.h. Unternehmen, die keine breite Anlegerschaft besitzen), wenn diese nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind (d.h. nicht börsennotiert oder Finanzinstitution sind). Alternativ kann das Unternehmen sich dafür entscheiden, die vollen südafrikanischen Standards oder die vollen IFRS anzuwenden.
- Einheiten außer den Unternehmen:
- Falls das Gesetz oder eine Verordnung von einer Einheit die Befolgung eines spezifischen Finanzberichtsrahmens und nicht die südafrikanischen Rechnungslegungsstandards verlangt, ist die Einheit nicht berechtigt, den KMU-Standard anzuwenden.
- In allen anderen Fällen soll die Einheit - sofern sie keine öffentliche Rechenschaftspflicht besitzt - feststellen, ob es sachgerecht ist, den KMU-Standard anzuwenden.
Angabe der Grundlagen für die Rechnungslegung:
- Unternehmen und sonstige Einheiten, die den KMU-Standard anwenden, müssen dies im Anhang zum Abschluss entsprechend erklären. Der Prüfungsbericht soll dies ebenfalls tun. Es soll nicht auf den IFRS für KMU Bezug genommen werden.
Datum des Inkrafttretens:
- Unternehmen: Der Standard kann auf Abschlüsse für Finanzperioden angewendet werden, die am oder nach dem 31. Dezember 2005 enden und am oder nach dem 1. Oktober 2007 herausgegeben werden.
- Einheiten außer den Unternehmen: Der Standard kann für Jahresabschlüsse angewendet werden, die am oder nach dem 1. Oktober 2007 herausgegeben werden.
Hier finden Sie weiterführende Informationen (alle in englischer Sprache):
- Rundschreiben des SAICA mit Hintergrundinformationen (68 KB). Das Rundschreiben deckt solche Sachverhalte ab wie die Unternehmen, die den Standard anwenden dürfen, Gründe für die Übernahme des Standards, Schritte des Standardsetzungsverfahrens, "einige Gebiete, derer man sich bei der Anwendung des Standards bewusst sein sollte" sowie Erwägungen für den Prüfungsbericht.
- SAICA-Dokument mit häufig gestellten Fragen (179 KB). Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument von Zeit zu Zeit aktualisiert wird. Prüfen Sie diesbezüglich die Website des SAICA.
- Anschreiben, das an alle SAICA-Mitglieder versendet wurde (100 KB)
- Presseerklärung des SAICA (47 KB)
- Link auf die Website des SAICA