Die Erweiterung beinhaltet eine Spalte, in der
angegeben wird, ob sich der Prüfungsbericht und die
Anhangangabe zur Grundlage für die Darstellung des Abschluss
auf IFRS ohne Einschränkung, auf IFRS, wie sie in einem
bestimmten Rechtskreis anwenden sind, oder auf nationale
Rechnungslegungsvorschriften beziehen. Zudem wurden
Summenzeilen für die verschiedenen Spalten eingefügt.
Summen für börsennotierte Unternehmen
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Information für 140 Rechtskreise (soweit uns bekannt)
| IFRS nicht gestattet — 32 Rechtskreise
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| IFRS gestattet — 26 Rechtskreise
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| IFRS für einige Unternehmen vorgeschrieben — 3 Rechtskreise
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| IFRS für alle Unternehmen vorgeschrieben — 79 Rechtskreise
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Von den 108 Rechtskreisen (26 +3 +79), die die Anwendung der IFRS gestattet oder vorschreiben
| In 73 Rechtskreisen bezieht sich der Prüfungsbericht auf die Übereinstimmung mit den IFRS
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| In 32 Rechtskreisen bezieht sich der Prüfungsbericht auf nationale Rechnungslegungsvorschriften oder auf IFRS, wie sich in dem Rechtskreis anzuwenden sind
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| In einem Rechtskreis bezieht sich der Prüfungsbericht für einige Unternehmen auf nationale Rechnungslegungsvorschriften und für die anderen Unternehmen auf IFRS
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| Für zwei Rechtskreise fehlen uns diese Informationen
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Summen für nicht
börsennotierte Unternehmen
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| IFRS nicht gestattet —
41 Rechtskreise
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| IFRS gestattet — 40 Rechtskreise
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| IFRS für einige Unternehmen vorgeschrieben —
17 Rechtskreise
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| IFRS für alle Unternehmen vorgeschrieben —
24 Rechtskreise
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