Tabelle zur Anwendung der IFRS erweitert

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02.10.2007

Auf IAS Plus.com wurde eine erweiterte Tabelle eingestellt, aus der die Anwendung der IFRS durch inländische börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen in einzelnen Rechtskreisen hervorgeht.

Die Erweiterung beinhaltet eine Spalte, in der angegeben wird, ob sich der Prüfungsbericht und die Anhangangabe zur Grundlage für die Darstellung des Abschluss auf IFRS ohne Einschränkung, auf IFRS, wie sie in einem bestimmten Rechtskreis anwenden sind, oder auf nationale Rechnungslegungsvorschriften beziehen. Zudem wurden Summenzeilen für die verschiedenen Spalten eingefügt.

Summen für börsennotierte Unternehmen

Information für 140 Rechtskreise (soweit uns bekannt)

IFRS nicht gestattet — 32 Rechtskreise

IFRS gestattet — 26 Rechtskreise

IFRS für einige Unternehmen vorgeschrieben — 3 Rechtskreise

IFRS für alle Unternehmen vorgeschrieben — 79 Rechtskreise

Von den 108 Rechtskreisen (26 +3 +79), die die Anwendung der IFRS gestattet oder vorschreiben

In 73 Rechtskreisen bezieht sich der Prüfungsbericht auf die Übereinstimmung mit den IFRS

In 32 Rechtskreisen bezieht sich der Prüfungsbericht auf nationale Rechnungslegungsvorschriften oder auf IFRS, wie sich in dem Rechtskreis anzuwenden sind

In einem Rechtskreis bezieht sich der Prüfungsbericht für einige Unternehmen auf nationale Rechnungslegungsvorschriften und für die anderen Unternehmen auf IFRS

Für zwei Rechtskreise fehlen uns diese Informationen

Summen für nicht börsennotierte Unternehmen

IFRS nicht gestattet — 41 Rechtskreise

IFRS gestattet — 40 Rechtskreise

IFRS für einige Unternehmen vorgeschrieben — 17 Rechtskreise

IFRS für alle Unternehmen vorgeschrieben — 24 Rechtskreise

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