Oktober

Weißrussland fordert IFRS-Abschlüsse von Banken

06.10.2007

Die Nationalbank der Republik Weißrussland hat weißrussische Banken angewiesen, ab 2008 IFRS-Abschlüsse neben den Finanzberichten, die nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften erstellt worden, zu veröffentlichen.

Wir haben unseren Überblick über die Anwendung der IFRS weltweit entsprechend aktualisiert.

Accounting Roundup – Rückschau auf das 3. Quartal 2007

05.10.2007

Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben die Publikation Accouting Roundup - Rückschau auf das 3. Quartal 2007 (in englischer Sprache, 406 KB) eingestellt, die von der Fachabteilung von Deloitte & Touche LLP erstellt wurde.

Der Newsletter gibt eine kurze Beschreibung von Verlautbarungen, die eine Auswirkung auf die Bilanzierung, die Finanzberichterstattung und die Unternehmensverfassung haben und die im 3. Quartal 2007 von den Standardsetzern und Regulatoren FASB, EITF, AICPA, SEC, FASAB, PCAOB, GASB, IASB und IFRIC herausgegeben wurde. Er reißt ferner weitere Entwicklungen im aufsichts- und berufsrechtlichen Bereich an. Die Quartalsrückschau besteht aus Beiträgen aus den Accounting Roundup-Ausgaben der Monate Juli und August 2007, die erforderlichenfalls angepasst wurden, sowie neuen Beiträgen aus dem Monat September 2007. Zurückliegende Ausgaben finden Sie hier.

Internationale Entwicklungen, die in dieser Ausgabe des Accounting Roundup abgedeckt werden, sind die folgenden:

IASB gibt Entwurf zur Bilanzierung von gemeinschaftlichen Vereinbarungen (Joint Arrangements) heraus

IASB schlägt weitere Leitlinien zum Hedge Accounting vor

IASB gibt überarbeiteten Standard zur Darstellung des Jahresabschlusses heraus

IFRIC gibt Interpretation von IAS 19 heraus

IFRIC veröffentlicht vorgeschlagene Leitlinien zu Immobilienverkäufen

IFRIC veröffentlicht vorgeschlagene Leitlinien zur Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb

Tagung zur Förderung globaler Konvergenz in Entwicklungs- und Schwellenländern

Japan und Indien einigen sich mit dem IASB über die Absicht, bis 2011 Konvergenz zu erzielen

Neuer ISA zur Prüfung von Konzernabschlüssen

05.10.2007

Der International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, hat den Internationalen Prüfungsstandard (International Standard on Auditing, ISA) 600 (überarbeitet und neu gefasst) Besondere Erwägungen – Die Prüfung von Konzernabschlüssen (einschließlich der Arbeit von Teilprüfern) herausgegeben.

Mit ISA 600 wird beabsichtigt, den für den Konzern verantwortlichen Partner bei der Übernahme der Durchführung, der Überwachung und des Erfolgs der Konzernprüfung und der Herausgabe eines Prüfungsberichts, der den Umständen angemessen ist, zu unterstützen. In dem ISA werden die Arten der Arbeiten, die das Konzernprüfungsteam bzw. Teilprüfer an dessen Stelle bezüglich der Finanzinformationen wichtiger Teile durchführen müssen, dargestellt. Die englischsprachige Presseerklärung können Sie hier einsehen, den Standard können Sie kostenfrei hier herunterladen (in englischer Sprache, 267 KB). ISA 600 tritt für Prüfungen von Finanzperioden in Kraft, die am oder nach dem 15. Dezember 2009 beginnen. Dieser Zeitpunkt stimmt mit jenem überein, der für alle Standards gewählt wurde, die im Rahmen des Klarheitsprojekts des IAASB überarbeitet wurden (siehe dazu unsere Nachricht vom 2. Oktober 2007).

Tagesordnung für die Oktobersitzung des IASB

05.10.2007

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 16. Oktober, bis Freitag, den 19. Oktober 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen.

Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder.

16. bis 19. Oktober 2007, London

Dienstag, 16. Oktober 2007 (nur nachmittags)

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ─ Sachverhalte im Diskussionspapier mit Bezug zu leistungsorientierten Zusagen

Rahmenkonzept ─ Phase A: Zielsetzungen und qualitative Merkmale

Rahmenkonzept ─ Phase B: Elemente und Ansatz

Jährliche Verbesserungen 2008

1. Sollte IFRS 5 geändert werden, um die Angaben zu verdeutlichen, die für langfristige Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen), die als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert sind, oder für aufgegebene Geschäftsbereiche gefordert werden?

2. Sollte der Anhang von IAS 18 dahingehend geändert werden, dass Leitlinien aufgenommen werden, die der Bestimmung gelten, ob ein Unternehmen als Prinzipal oder als Agent handelt?

Mittwoch, 17. Oktober 2007

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ─ Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen

IFRIC-Vorschlag: Änderungsentwurf zu IFRIC 11 und IFRS 2 ─ Konzerninterne anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich

Darstellung des Abschlusses ─ Phase B ─ Darstellung im Hauptteil des Jahresabschlusses

Bündeltransaktionen (eine einzige Transaktion, die mehrere Vermögenswerte betrifft (oder eine Kombination von Vermögenswerten und Schulden), die in der vorgeschlagenen Darstellungsform mehr als einer Kategorie zugeordnet würden) und Fremdwährungsumrechnungsanpassungen

Klassifizierung und Darstellung von auszuschüttenden Dividenden

Anschlusssachverhalte: Verrechnung von Cashflows und Angaben zum Kapitalmanagement

Finanzinstrumente: Umfassendes Projekt

Zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen ─ Vereinbarungen für die Gespräche am Runden Tisch

Donnerstag, 18. Oktober 2007

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ─ Bewertungsmethodologien, die in Berufsfeldern mit Bewertungsaufgaben angewendet werden (Lerneinheit)

Schulden ─ Änderungen an IAS 37

Leasingverhältnisse

Freitag, 19. Oktober 2007 (nur vormittags)

XBRL (eXtensible Business Reporting Language) (Lerneinheit)

Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen ─ Änderungen an IAS 24 ─ Erneute Erwägungen der Antworten auf den Entwurf

IAS Plus-Newsletter zum Entwurf betreffend die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

05.10.2007

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu Risikopositionen, die für eine Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen qualifizieren, veröffentlicht (in englischer Sprache, 207 KB).

In dem Newsletter wird der Entwurf der vorgeschlagenen Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung erörtert, den der IASB mit der Bitte um Stellungnahme am 6. September 2007 veröffentlicht hat. Folgende Sachverhalte werden in dem Entwurf angesprochen:

Was darf als Grundgeschäft in einer zu bilanzierenden Sicherungsbeziehungen bestimmt werden – d.h. welche Risiken qualifizieren für eine Designation als abgesichertes Risiko, wenn ein Unternehmen seine Risikoposition aus einem Finanzinstrument absichert?

Unter welchem Umständen darf ein Unternehmen einen Teil der Zahlungsströme eines Finanzinstruments als Grundgeschäft festlegen?

Die Kommentierungsfrist läuft am 11. Januar 2008 ab. Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Sie können sich ferner für ein kostenloses Email-Abonnement registrieren.

Südafrika übernimmt den KMU-Vorschlag des IASB als Rechnungslegungsgrundsatz für KMU

04.10.2007

Der Accounting Principles Board (APB) des südafrikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (South African Institute of Chartered Accountants, SAICA) hat den vorgeschlagenen International Financial Reporting Standard des IASB zu KMU als endgültigen Standard der Rechnungslegungsgrundsätze für kleine und mittelgroße Unternehmen übernommen.

Der Grund des APB für dieses Vorgehen besteht darin, dass die vollen südafrikanischen Rechnungslegungsvorschriften mit den vollen IFRS übereinstimmen und viele südafrikanische KMU diese Anforderungen als Bürde und zu komplex für ihre Belange ansehen. Mit einer kürzlich erfolgten Änderung im Gesellschaftsrecht Südafrikas wurden nun die Voraussetzungen für eine von den südafrikanischen Rechnungslegungsvorschriften abweichende Rechnungslegung für KMU geschaffen, falls diese dies wollen.

 

Einheiten, die den neuen Standard für KMU anwenden dürfen:
  • Unternehmen: Der KMU-Standard kann durch sog. "limited interest companies" angewendet werden, die im Änderungsgesetz 2006 zum Handelsrecht definiert werden (d.h. Unternehmen, die keine breite Anlegerschaft besitzen), wenn diese nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind (d.h. nicht börsennotiert oder Finanzinstitution sind). Alternativ kann das Unternehmen sich dafür entscheiden, die vollen südafrikanischen Standards oder die vollen IFRS anzuwenden.
  • Einheiten außer den Unternehmen:
    • Falls das Gesetz oder eine Verordnung von einer Einheit die Befolgung eines spezifischen Finanzberichtsrahmens und nicht die südafrikanischen Rechnungslegungsstandards verlangt, ist die Einheit nicht berechtigt, den KMU-Standard anzuwenden.
    • In allen anderen Fällen soll die Einheit - sofern sie keine öffentliche Rechenschaftspflicht besitzt - feststellen, ob es sachgerecht ist, den KMU-Standard anzuwenden.

Angabe der Grundlagen für die Rechnungslegung:

  • Unternehmen und sonstige Einheiten, die den KMU-Standard anwenden, müssen dies im Anhang zum Abschluss entsprechend erklären. Der Prüfungsbericht soll dies ebenfalls tun. Es soll nicht auf den IFRS für KMU Bezug genommen werden.

Datum des Inkrafttretens:

  • Unternehmen: Der Standard kann auf Abschlüsse für Finanzperioden angewendet werden, die am oder nach dem 31. Dezember 2005 enden und am oder nach dem 1. Oktober 2007 herausgegeben werden.
  • Einheiten außer den Unternehmen: Der Standard kann für Jahresabschlüsse angewendet werden, die am oder nach dem 1. Oktober 2007 herausgegeben werden.

Hier finden Sie weiterführende Informationen (alle in englischer Sprache):

Ausschuss des US-Finanzministeriums wird Prüferbranche untersuchen

04.10.2007

Das US-amerikanische Finanzministerium hat ein neunzehnköpfiges Beratungskomitee des Finanzministeriums für die Prüferbranche benannt.

Das Komitee wird sich um Kartellbildung in der Prüfungsbranche kümmern, die Prüfungsqualität, Mitarbeiterwerbung und -bindung und damit verbundene Themen. Einer der Vorsitzenden des Komitees ist der ehemalige Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Arthur Levitt; ein weiterer Vorsitzender ist der frühere Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC, Donald Nicolaisen. Paul Volcker, ehemaliger Vorsitzender der Treuhänder der IASC-Stiftung, fungiert als Mitglied des Komitees. Sowohl der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, als auch der Vorsitzende des FASB, Robert H. Herz, sind Beobachter. Das Finanzministerium erwartet erste Ergebnisse aus den Untersuchungen des Komitees und Empfehlungen zu Beginn des Sommers 2008. Die Benennung des Komitees ist Ausdruck einer Initiative, die mit Hilfe von vier Komponenten die Prüfung und Rechnungslegung in den Vereinigten Staaten stärken soll. Diese Initiative war im Mai 2007 angekündigt worden (s. unsere Nachricht vom 18. Mai 2007). Lesen Sie hierzu auch die folgenden Dokumente:

die englischsprachige Ankündigung der Benennung des Komitees,

die englischsprachige Verkündigung des US-amerikanischen Finanzministers Henry M. Paulson zur Gründung des Komitees.

Erinnerung an bevorstehendes Ende der Kommentierungsfrist

04.10.2007

Wir erinnern Sie daran, dass die Kommentierungsfrist für den Entwurf der IFRIC-Interpretation D21 – Immobilienverkäufe am Freitag, den 5. Oktober 2007, abläuft.

IFRIC D21 regelt die Bilanzierung von Teilverkäufern durch Immobilienentwickler, bspw. Apartments oder Häusern "ab Entwurf", d.h. bevor die Fertigung abgeschlossen ist. Gegenwärtig erfassen einige Immobilienentwickler Umsatz nur dann, wenn sie die fertige Einheit an den Käufer übergeben haben, während andere Umsatz mit dem Fortgang der Entwicklung früher erfassen, wobei sie sich auf den Fertigstellungsgrad der Entwicklung beziehen. IFRIC schlägt in D21 vor, dass der Umsatz nur dann als Fertigungsfortschritt erfasst werden sollte, wenn der Entwickler Fertigungsleistungen erbringt statt Güter zu veräußern (fertige Immobilieneinheiten). Man schlägt Charakteristika vor, aus denen sich ergibt, ob ein Verkäufer Fertigungsleistungen erbringt. In vielen Ländern liegen diese Charakteristika bei typischen Veräußerungsvereinbarungen ab Entwurf nicht vor.

Bilanzierungssachverhalte, die sich infolge von Illiquidität ergeben

04.10.2007

Das US-amerikanische Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) hat drei Weißbücher herausgegeben, die sich Schlüsselsachverhalten widmen, die sich aus der derzeitigen Illiquidität des Marktes aus der Perspektive der bestehenden US-GAAP ergeben.

Obwohl die Vorlagen im Kontext amerikanischer Rechnungslegungsstandards geschrieben sind, ist dennoch davon auszugehen, dass diese Sachverhalte auch im Zusammenhang mit IFRS von Interesse sein werden. Das CAQ wurde vom US-amerikanischen Institut der Wirtschaftsprüfer gegründet, um "Vertrauen in den Prüfprozess zu fördern und Anlegern und dem Kapitalmärkten dadurch zu helfen, dass konstruktive Änderungsvorschläge vorangebracht werden, die auf den Grundwerten des Berufsstandes (Integrität, Objektivität, Ehrlichkeit und Vertrauen) fußen".

Laden Sie sich die drei englischsprachigen Weißbücher des CAQ herunter:

Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert in illiquiden (oder eingeschränkt liquiden) Märkten (32 KB). Die Vorlage erörtert die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nach den bestehenden US-amerikanischen Rechnungslegungsprinzipien (die größtenteils in SFAS 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert enthalten sind) im Zusammenhang mit illiquiden (oder eingeschränkt liquiden) Marktbedingungen, wie sie derzeit in vielen Segmenten der Kreditmärkte gegeben sind. Obwohl ein Großteil der Erörterung vor dem Hintergrund von Vermögenswerten stattfindet, die durch Hypotheken von Kunden mit geringer Bonität besichert sind, sind die Rechnungslegungsprinzipien, die in Bezug auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert diskutiert werden, auch auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert anderer Vermögenswerte anwendbar (wie beispielsweise unbesicherte Vermögenswerte), nicht nur auf Vermögenswerte, die durch Hypothekendarlehen mit geringer als erster Bonität besichert sind.

Konsolidierung von Commercial Paper Conduits (31 KB). Die Zielsetzung dieses Papiers besteht in der Erörterung der Anwendung der FASB Interpretation Nr. 46 (überarbeitet Dezember 2003) Konsolidierung von Zweckgesellschaften durch die Sponsoren eines Commercial Paper Conduits, einschließlich illiquider ( oder eingeschränkt liquider) Bedingungen in den Commercial-Paper-Märkten.

Bilanzierung von Wertpapierübernahmen und Kreditzusagen (39 KB). In diesem Papier werden die bestehenden US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften im Zusammenhang mit Zusagen, Geld zu leihen oder Wertpapiere zu übernehmen, im Kontext illiquider (oder eingeschränkt liquider) Marktbedingungen erörtert, die derzeit in vielen Segmenten der Kreditmärkte gegeben sind.

Bericht von der Sitzung von IASB und ASBJ in der letzten Woche

03.10.2007

Der IASB kam am 27. und 28. September 2007 mit Vertretern des Accounting Standards Board von Japan (ASBJ) in London zusammen, um die Fortschritte bei der Konvergenz der japanischen Rechnungslegungsvorschriften und IFRS zu erörtern.

Die Erörterungen beinhalteten eine Rückschau auf kurzfristige Konvergenzprojekte, bei denen das Ziel in der Beseitigung größerer Unterschiede bis Ende 2008 besteht, sowie sonstiger, umfassenderer Projekte einschließlich Segmentberichterstattung, immaterielle Vermögenswerte, Zweckgesellschaften und Unternehmenszusammenschlüsse, bei denen das Ziel darin besteht, größere Unterschiede bis Juni 2011 zu beseitigen. Zudem tauschen die Vertreter der Boards ihre Sichtweisen zum gegenwärtigen Status ihrer Arbeiten bei den Projekten zur Konsolidierung, zu Eigen- und Fremdkapitalabgrenzung sowie zur Erlöserfassung aus. Die Presseerklärung des IASB können Sie hier einsehen (in englischer Sprache, 48 KB).

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