Konsultationspapier zur viertel- und halbjährlichen Berichterstattung von börsennotierten Unternehmen

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29.09.2007

Am 31. August 2007 hat die Börse von Hongkong (Stock Exchange of Hong Kong Limited, SEHK) ein Konsultationspapier zur periodischen Finanzberichterstattung veröffentlicht.

In dem Dokument Consultation Paper on Periodic Financial Reporting (242 KB) werden die folgenden Vorschläge der SEHK dargestellt:
  • Verkürzung der Einreichungsfristen für Halbjahres- und Jahresberichte von Unternehmen, die an der Hauptbörse notiert sind, von drei Monaten auf zwei Monate ab Berichtsperioden, die am oder nach dem 30. Juni 2008 enden (zwei Jahre später für kleine börsennotierte Unternehmen).
  • Einführung einer  verpflichtenden Erstellung von Quartalsberichten für Unternehmen, die an der Hauptbörse notiert sind. Die Erstellung Quartalsberichten ist eine empfohlene Praxis seit 2005. Die Verpflichtung soll für Quartale gelten, die am oder nach dem 30. September 2008 enden (zwei Jahre später für kleine börsennotierte Unternehmen). Details s. u.
  • Angleichung der Anforderungen für Quartalsberichte, die am Wachstumsmarkt der Hongkonger Börse (Growth Enterprise Market, GEM) gelten, an die vorgeschlagenen neuen Anforderungen für Unternehmen, die an der Hauptbörse notiert sind. Dies soll für die Quartalsberichte der Emittenten des GEM zu Perioden gelten, die am oder nach dem 30. September 2010 enden.

Stellungnahmen werden bis zum 5. November 2007 mit Hilfe eines Fragebogens (in englischer Sprache, 225 KB) erbeten, der dem Konsultationspapier beigefügt ist.

Vorgeschlagene Anforderungen für Quartalberichte von börsennotierten Unternehmen

Die SEHK schlägt vor, von an der Hauptbörse notierten Unternehmen zu verlangen, Quartalsberichte innerhalb von 45 Tagen nach Ende des betreffenden Quartals zu veröffentlichen. Dies soll über Veröffentlichungen auf den Internetseiten der SEHK und des Unternehmens erfolgen. Die Quartalsberichte müssten nicht geprüft sein, aber bestimmte Schlüsselinformationen enthalten. Unter anderem wäre dies:

  • eine Kurzdarstellung der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung mit Vergleichszahlen,
  • eine Kurzdarstellung der Bilanz mit Vergleichszahlen,
  • eine Kurzdarstellung der Kapitalflussrechnung mit Vergleichszahlen,
  • einen knappen und angemessenen Geschäftsbericht, der folgendes beinhaltet:
    • (i) einen Überblick über die maßgeblichen Entwicklungen der Geschäftstätigkeit des notierten Emittenten und seiner Tochterunternehmen während des Berichtsperiode und über die Finanz- und Vermögenslage des Konzerns am Ende der Periode,
    • (ii) Angaben zu bedeutenden Ereignissen und Geschäftsvorfällen, die den Konzern betreffen und die nach Ende der Berichtsperiode und vor Veröffentlichung des Berichts aufgetreten sind, d.h. also Informationen zu Ereignissen nach dem Bilanzstichtag, und
    • (iii) eine Einschätzung der zukünftigen Entwicklung der Geschäftstätigkeit des Konzerns einschließlich der Aussichten für das laufende Geschäftsjahr.

Zugehörige Themen

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