DRSC erreicht erneute Diskussion des Standardentwurfes zu IAS 32 „puttable Instruments‟

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21.09.2007

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat in seiner Sitzung vom 21.09.2007 erneut den Standardentwurf zu IAS 32 beraten, der die Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital nach IFRS regelt.

Der Entwurf behandelt durch den Inhaber kündbare Finanzinstrumente (sog. puttable Instruments). Wegen des zwingenden Kündigungsrechts bei einer Reihe deutscher Rechtsformen (u.a. Personengesellschaften, Genossenschaft) hat dieser Standardentwurf eine hohe Bedeutung für eine Vielzahl deutscher Unternehmen. Die Anwendungsbedingungen des bereits im Sommer 2006 veröffentlichten Entwurfs wurden jedoch sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern als zu restriktiv kritisiert. Nach intensiven Beratungen mit Vertretern des DRSC hat der IASB heute beschlossen, geänderte Anwendungsbedingungen zur Diskussion zu stellen mit dem Ziel, den Anwendungsbereich der Neuregelung anzupassen. Der IASB plant, während seiner turnusmäßigen Sitzung im November (12. bis 16. November 2007) „Roundtable‟-Gespräche abzuhalten, um die geänderten Vorschläge zu diskutieren. Der IASB hatte zur heutigen Sitzung auch zwei Mitglieder des Deutschen Standardisierungsrates hinzugebeten. Der IASB plant die Veröffentlichung einer endgültigen, geänderten Fassung von IAS 32 für das 1. Quartal 2008.

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