Der
International Accounting Standards Board (IASB) hat in seiner
Sitzung vom 21.09.2007 erneut den Standardentwurf zu IAS 32
beraten, der die Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital
nach IFRS regelt.
Der Entwurf behandelt durch den Inhaber kündbare
Finanzinstrumente (sog. puttable Instruments). Wegen des zwingenden
Kündigungsrechts bei einer Reihe deutscher Rechtsformen (u.a.
Personengesellschaften, Genossenschaft) hat dieser Standardentwurf
eine hohe Bedeutung für eine Vielzahl deutscher Unternehmen. Die
Anwendungsbedingungen des bereits im Sommer 2006 veröffentlichten
Entwurfs wurden jedoch sowohl in Deutschland als auch in anderen
Ländern als zu restriktiv kritisiert. Nach intensiven Beratungen mit
Vertretern des DRSC hat der IASB heute beschlossen, geänderte
Anwendungsbedingungen zur Diskussion zu stellen mit dem Ziel, den
Anwendungsbereich der Neuregelung anzupassen. Der IASB plant,
während seiner turnusmäßigen Sitzung im November (12. bis
16. November 2007) „Roundtable‟-Gespräche abzuhalten, um die
geänderten Vorschläge zu diskutieren. Der IASB hatte zur heutigen
Sitzung auch zwei Mitglieder des Deutschen Standardisierungsrates
hinzugebeten. Der IASB plant die Veröffentlichung einer endgültigen,
geänderten Fassung von IAS 32 für das 1. Quartal 2008.