Neuseeland verschiebt Anwendungspflicht der IFRS-Äquivalente für kleine Unternehmen

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19.09.2007

Der neuseeländische Prüfungsrat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Review Board, ASRB) und der neuseeländische Standardsetzer Financial Reporting Standards Board (FRSB) haben angekündigt, dass die verpflichtende Anwendung der neuseeländischen IFRS für bestimmte kleine Unternehmen aufgeschoben werden soll.

Rechnungslegung für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) ist derzeit ein weltweit diskutiertes Thema. Daher hat der IASB einen Standardentwurf zur Rechnungslegung für KMU entwickelt (IFRS für KMU). Darüber hinaus wurde in Australien eine Untersuchung zur Rechnungslegung von KMU durchgeführt, und in Neuseeland gab es einen umfangreichen Konsultationsprozess. Die neuseeländische Wirtschaftsministerin, Lianne Dalziel, hat dem ASRB und dem FRSB kürzlich mitgeteilt, dass eine Studie der Regierung bezüglich der Rechnungslegungsanforderungen für kleine und mittelgroße Unternehmen nach dem Rechnungslegungsgesetz (Financial Reporting Act, FRA) Mitte 2008 begonnen werden soll.

ASRB und FRSB haben sich daraufhin entschlossen, bis auf Weiteres die verpflichtende Einführung der neuseeländischen IFRS für bestimmte kleine Unternehmen aufzuschieben. Diese sind wie folgt definiert:

Unternehmen, die weder im laufenden Berichtsjahr noch in dem vorhergehenden die Definition eines Emittenten nach dem FRA erfüllen und die:

nach Abschnitt 19 des FRA keinen Abschluss einreichen müssen und

nach Abschnitt 19A(b) des FRA kein großes Unternehmen sind. Ein Unternehmen ist groß, wenn es mindesten zwei der folgenden Kriterien erfüllt:

  • das Gesamtvermögen des Unternehmens und (wenn vorhanden) seiner Tochterunternehmen übersteigt NZ$ 10.000.000;
  • der Umsatz des Unternehmens und (wenn vorhanden) seiner Tochterunternehmen übersteigt NZ$ 20.000.000; oder
  • das Unternehmens und (wenn vorhanden) seine Tochterunternehmen beschäftigen mehr als 50 vollzeitäquivalente Mitarbeiter.

andere Unternehmen, die:

nicht dem FRA unterliegen und

nach der Definitionen des Rahmenkonzept für gestaffeltes Berichtswesen nicht öffentlich rechenschaftspflichtig oder nicht groß sind. Ein Unternehmen ist groß, wenn es mindesten zwei der folgenden Kriterien erfüllt::

  • das Gesamtvermögen übersteigt NZ$ 10.000.000;
  • der Gesamtertrag übersteigt NZ$ 20.000.000; oder
  • es werden mehr als 50 vollzeitäquivalente Mitarbeiter beschäftigt.

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