Heads Up-Newsletter zur Bilanzierung von Wandelschuldverschreibungen

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16.09.2007

Wir haben die Ausgabe des Heads Up-Newsletters vom 7. September 2007 eingestellt (in englischer Sprache, 142 KB), der von unseren US-amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird.

In dieser Ausgabe von Heads Up werden die Auswirkungen zusammengefasst, die die FASB Staff Position No. APB 14-a auf die Abschlüsse von Unternehmen hätte, die Wandelschuldverschreibungen emittiert haben. Es wird vorgeschlagen, dass die Leitlinien für Geschäftsjahre in Kraft treten sollen, die nach dem 15. Dezember 2007 beginnen. Die Anwendung würde im vorherigen Abschluss aus Vergleichsgründen rückwirkend zu erfolgen haben.

Die vorgeschlagene FSP mit dem Titel Bilanzierung von Wandelschuldverschreibungen, die bei Wandlung in ganz oder teilweise in bar erfüllt werden können würde bei zum Zeitpunkt des Erstansatzes eine Zerlegung der Wandelanleihe in zwei Teile erfordern:

eine Fremdkapitalkomponente, die die vertragliche Verpflichtung des Emittenten, Zins und Tilgung zu zahlen, widerspiegelt sowie

eine Eigenkapitalkomponente, welche das Wahlrecht des Investors darstellt, die Anleihe in Eigenkapital des Emittenten oder einen gleichwertigen Geldbetrag zu tauschen.

Diese Behandlung ist vergleichbar mit der Regelung nach IAS 32, mit der Ausnahme, dass IAS 32 auf alle emittierten hybriden Finanzinstrumente Anwendung findet, wohingegen FSP APB 14-a nur auf in bar zu erfüllende Wandelschuldverschreibungen anwenden ist. Die Verlautbarung würde die Bilanzierung traditioneller Formen von Wandelschuldverschreibungen, die bei Wandlung nicht in bar erfüllt werden können, nicht berühren. Derartige Wandelschuldverschreibungen würden normalerweise weiterhin in ihrer Gänze als Fremdkapital bilanziert werden.

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