China lässt IFRS-Bilanzierung für börsennotierte Unternehmen fallen
13.09.2007
Die chinesische Wertpapieraufsichtskommission (中国 证券 监督 管理 委员会, China Securities and Regulatory Commission, CSRC) hat die Anforderung zurückgezogen, dass Unternehmen, die an chinesischen Börsen notiert sind und B-Aktien emittieren, zusätzlich zu Abschlüssen nach chinesischen Rechnungslegungsgrundsätzen (CAS) auch Abschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) veröffentlichen müssen.
Vergleich der neuen CAS und IFRS, erstellt von Deloitte
- englischsprachige Version (348 KB, August 2006)
- chinesischsprachige Version (877 KB, Juli 2006)