China lässt IFRS-Bilanzierung für börsennotierte Unternehmen fallen

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13.09.2007

Die chinesische Wertpapieraufsichtskommission (中国 证券 监督 管理 委员会, China Securities and Regulatory Commission, CSRC) hat die Anforderung zurückgezogen, dass Unternehmen, die an chinesischen Börsen notiert sind und B-Aktien emittieren, zusätzlich zu Abschlüssen nach chinesischen Rechnungslegungsgrundsätzen (CAS) auch Abschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) veröffentlichen müssen.

B-Aktien sind Wertpapiere, die in US-Dollar gehandelt werden und die bis vor kurzem nur von ausländischen Investoren gekauft werden konnten. Derzeit haben von den 1.477 Unternehmen, die an den Börsen von Shanghai und Shenzen notiert sind, 109 Unternehmen B-Aktien emittiert. Im Jahr 2006 hat China einen grundlegend neuen Satz von CAS eingeführt, die auf IFRS basieren und mit einigen Ausnahmen im Großen und Ganzen mit diesen übereinstimmen. Diese Standards treten 2007 für börsennotierte Unternehmen in Kraft. Die CSRC kam zu dem Schluss, dass eine doppelte Berichterstattung nicht mehr nötig sei, da die CAS den IFRS vergleichbar seien. Der Beschluss wurde im Zhengjian Kuaiji Zi [2007] No. 30 veröffentlicht (in chinesischer Sprache, 144 KB; Quelle: Internetseite der CSRC).

Vergleich der neuen CAS und IFRS, erstellt von Deloitte

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