Vorschlag für die Ersetzung von IAS 31 zu Joint Ventures

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13.09.2007

Der IASB hat den Entwurf Nr. 9, in dem vorgeschlagen wird, IAS 31 Anteile an Joint Venturesmit einem neuen Standard mit dem Titel Gemeinschaftliche Vereinbarungen (Joint Arrangements) zu ersetzen, zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Eine gemeinschaftliche Vereinbarung ist eine vertragliche Vereinbarung, nach der zwei oder mehre Parteien gemeinsam eine wirtschaftliche Unternehmung durchführen und die Entscheidungen in Bezug auf diese Unternehmung gemeinsam treffen. Gemeinschaftliche Vereinbarungen schließen gemeinsame Vermögenswerte, gemeinsame Geschäftstätigkeit und Joint Ventures ein. Der Entwurf ist derzeit nur für Abonnenten der eIFRS erhältlich und wird ab dem 27. September 2007 frei auf der Internetseite des IASB zur Verfügung stehen. Die Kommentierungsfrist endet am 11. Januar 2008. Lesen Sie hierzu auch die englischsprachige Presseerklärung des IASB (65 KB).

Der Schwerpunkt des Vorschlags liegt auf zwei Aspekten der derzeitigen Bilanzierung von gemeinschaftlichen Vereinbarungen, die nach Meinung des IASB ein Hindernis für hochwertige Bilanzierung darstellen:

Die derzeitige Bilanzierung von gemeinschaftlichen Vereinbarungen folgt der gesetzlichen Form, in der die Unternehmungen ausgeübt werden. Dies gibt nicht immer die vertraglichen Rechte und Pflichten wieder, auf die sich die Parteien geeinigt haben. Eine Verschiebung des Fokus auf diese Rechte und Pflichten wird zu einer realistischeren Wiedergabe der gemeinschaftlichen Vereinbarung in der Abschlüssen der beteiligten Parteien führen.

Der bestehende Standard gibt den Erstellern bei der Bilanzierung von Anteilen an einem Unternehmen unter gemeinschaftlicher Beherrschung eine Wahlmöglichkeit (Quotenkonsolidierung oder Equity-Methode). Dies verringert die Vergleichbarkeit von Abschlüssen. Der IASB schlägt vor, diese Wahlmöglichkeit dadurch wegfallen zu lassen, dass von alle Parteien verlangt wird, sowohl die einzelnen Vermögenswerte, auf die sie Anspruch haben, als auch die einzelnen Verpflichtungen, zu deren Erfüllung sie herangezogen werden können, anzusetzen. Dies gilt auch, wenn die gemeinschaftliche Vereinbarung einer Unternehmung gilt, die in einem rechtlich eigenständigen Unternehmen ausgeführt wird. Haben die Parteien nur Anspruch auf einen Teil des Ergebnisses der Unternehmungen, wird ihr Nettoanteil an der Vereinbarung nach der Equity-Methode bilanziert.

Der Entwurf enthält auch Vorschläge für neue Anforderungen bezüglich der Angabe von Informationen zu gemeinschaftlichen Vereinbarungen, Tochterunternehmen und assoziierte Unternehmen einschließlich einer Beschreibung der Art der gemeinschaftlichen Vereinbarung und zusammengefasster Finanzinformationen bezüglich der Anteile eines Unternehmens an Joint Ventures.

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