Eine gemeinschaftliche Vereinbarung ist eine
vertragliche Vereinbarung, nach der zwei oder mehre
Parteien gemeinsam eine wirtschaftliche Unternehmung
durchführen und die Entscheidungen in Bezug auf diese
Unternehmung gemeinsam treffen. Gemeinschaftliche
Vereinbarungen schließen gemeinsame Vermögenswerte,
gemeinsame Geschäftstätigkeit und Joint Ventures ein.
Der Entwurf ist derzeit nur für Abonnenten der eIFRS
erhältlich und wird ab dem 27. September 2007 frei auf
der Internetseite des IASB zur Verfügung stehen. Die
Kommentierungsfrist endet am 11. Januar 2008. Lesen Sie
hierzu auch die englischsprachige
Presseerklärung des IASB (65 KB).
Der Schwerpunkt des Vorschlags liegt
auf zwei Aspekten der derzeitigen Bilanzierung von
gemeinschaftlichen Vereinbarungen, die nach Meinung des IASB
ein Hindernis für hochwertige Bilanzierung darstellen:
| Die derzeitige
Bilanzierung von gemeinschaftlichen Vereinbarungen
folgt der gesetzlichen Form, in der die
Unternehmungen ausgeübt werden. Dies gibt nicht
immer die vertraglichen Rechte und Pflichten wieder,
auf die sich die Parteien geeinigt haben. Eine
Verschiebung des Fokus auf diese Rechte und
Pflichten wird zu einer realistischeren Wiedergabe
der gemeinschaftlichen Vereinbarung in der
Abschlüssen der beteiligten Parteien führen.
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| Der bestehende
Standard gibt den Erstellern bei der Bilanzierung
von Anteilen an einem Unternehmen unter
gemeinschaftlicher Beherrschung eine Wahlmöglichkeit
(Quotenkonsolidierung oder Equity-Methode). Dies
verringert die Vergleichbarkeit von Abschlüssen. Der
IASB schlägt vor, diese Wahlmöglichkeit dadurch
wegfallen zu lassen, dass von alle Parteien verlangt
wird, sowohl die einzelnen Vermögenswerte, auf die
sie Anspruch haben, als auch die einzelnen
Verpflichtungen, zu deren Erfüllung sie herangezogen
werden können, anzusetzen. Dies gilt auch, wenn die
gemeinschaftliche Vereinbarung einer Unternehmung
gilt, die in einem rechtlich eigenständigen
Unternehmen ausgeführt wird. Haben die Parteien nur
Anspruch auf einen Teil des Ergebnisses der
Unternehmungen, wird ihr Nettoanteil an der
Vereinbarung nach der Equity-Methode bilanziert.
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Der Entwurf enthält auch Vorschläge für neue
Anforderungen bezüglich der Angabe von Informationen zu
gemeinschaftlichen Vereinbarungen, Tochterunternehmen und
assoziierte Unternehmen einschließlich einer Beschreibung
der Art der gemeinschaftlichen Vereinbarung und
zusammengefasster Finanzinformationen bezüglich der Anteile
eines Unternehmens an Joint Ventures.
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