Überarbeitete Fassung von IAS 1 fordert vollständige Einkommensrechnung
06.09.2007
Der IASB hat eine überarbeitete Fassung von IAS 1 Darstellung des Abschlusses herausgegeben.
| Alle Eigenkapitalveränderungen, die nicht eigentümerbezogen sind (also zum „vollständigen Einkommen" gehören – s. Kästchen am Ende der Meldung), müssen entweder in einer vollständigen Einkommensrechnung oder in zwei getrennten Darstellungen (einer traditionellen Gewinn- und Verlustrechnung und einer vollständigen Einkommensrechnung) dargestellt werden. Bestandteile des vollständigen Einkommens dürfen nicht in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt werden. |
| Bei rückwirkender Anwendung einer Bewertungs- oder Bilanzierungsmethode oder bei einer rückwirkenden Angabe ist die Darstellung der Vermögensposition (Bilanz) in einem vollständigen Abschluss auch zu Beginn der frühesten Vergleichsperiode erforderlich. |
| Die betreffende Einkommensteuer muss für jeden Bestandteil des vollständigen Einkommens angegeben werden. |
| Anpassungen infolge von Umgliederungen müssen für jeden Bestandteil des vollständigen Einkommens angegeben werden. |
IAS 1 ändert die Bezeichnungen der einzelnen Bestandteile des Abschlusses, die unter IFRS verwendet werden:
| „Bilanz" wird zu „Darstellung der Vermögensposition" |
| „Gewinn- und Verlustrechnung" wird zu „Darstellung des vollständigen Einkommens" |
| „Kapitalflussrechnung" wird zu „Darstellung der Zahlungsströme" |
Unternehmen müssen die neuen Bezeichnungen nicht in ihren Abschlüssen verwenden. Alle bestehenden Standards und Interpretationen werden überarbeitet, um diese neue Terminologie widerzuspiegeln. Die überarbeitete Fassung von IAS 1 führte zu Folgeänderungen von fünf IFRS, 23 IAS und zehn Interpretationen. Die überarbeitete Fassung von IAS 1 gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Lesen Sie hierzu auch die englischsprachige Presseerklärung des IASB (17 KB).
Das vollständige Einkommen eines Berichtszeitraumes besteht aus dem Gewinn oder Verlust dieses Zeitraumes zuzüglich des anderen vollständigen Einkommens, das in diesem Zeitraum erfasst wurde. Die Bestandteile des sonstigen vollständigen Einkommens schließen die folgenden ein:
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