September

Neuseeland verschiebt Anwendungspflicht der IFRS-Äquivalente für kleine Unternehmen

19.09.2007

Der neuseeländische Prüfungsrat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Review Board, ASRB) und der neuseeländische Standardsetzer Financial Reporting Standards Board (FRSB) haben angekündigt, dass die verpflichtende Anwendung der neuseeländischen IFRS für bestimmte kleine Unternehmen aufgeschoben werden soll.

Rechnungslegung für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) ist derzeit ein weltweit diskutiertes Thema. Daher hat der IASB einen Standardentwurf zur Rechnungslegung für KMU entwickelt (IFRS für KMU). Darüber hinaus wurde in Australien eine Untersuchung zur Rechnungslegung von KMU durchgeführt, und in Neuseeland gab es einen umfangreichen Konsultationsprozess. Die neuseeländische Wirtschaftsministerin, Lianne Dalziel, hat dem ASRB und dem FRSB kürzlich mitgeteilt, dass eine Studie der Regierung bezüglich der Rechnungslegungsanforderungen für kleine und mittelgroße Unternehmen nach dem Rechnungslegungsgesetz (Financial Reporting Act, FRA) Mitte 2008 begonnen werden soll.

ASRB und FRSB haben sich daraufhin entschlossen, bis auf Weiteres die verpflichtende Einführung der neuseeländischen IFRS für bestimmte kleine Unternehmen aufzuschieben. Diese sind wie folgt definiert:

Unternehmen, die weder im laufenden Berichtsjahr noch in dem vorhergehenden die Definition eines Emittenten nach dem FRA erfüllen und die:

nach Abschnitt 19 des FRA keinen Abschluss einreichen müssen und

nach Abschnitt 19A(b) des FRA kein großes Unternehmen sind. Ein Unternehmen ist groß, wenn es mindesten zwei der folgenden Kriterien erfüllt:

  • das Gesamtvermögen des Unternehmens und (wenn vorhanden) seiner Tochterunternehmen übersteigt NZ$ 10.000.000;
  • der Umsatz des Unternehmens und (wenn vorhanden) seiner Tochterunternehmen übersteigt NZ$ 20.000.000; oder
  • das Unternehmens und (wenn vorhanden) seine Tochterunternehmen beschäftigen mehr als 50 vollzeitäquivalente Mitarbeiter.

andere Unternehmen, die:

nicht dem FRA unterliegen und

nach der Definitionen des Rahmenkonzept für gestaffeltes Berichtswesen nicht öffentlich rechenschaftspflichtig oder nicht groß sind. Ein Unternehmen ist groß, wenn es mindesten zwei der folgenden Kriterien erfüllt::

  • das Gesamtvermögen übersteigt NZ$ 10.000.000;
  • der Gesamtertrag übersteigt NZ$ 20.000.000; oder
  • es werden mehr als 50 vollzeitäquivalente Mitarbeiter beschäftigt.

Die Tagesordnung des am Dienstag, den 02. Oktober 2007, 14.00 Uhr (voraussichtlich bis ca. 17.00 Uhr) in der Konrad-Adenauer-Stiftung, 10785 Berlin, Tiergartenstr. 35, Jakob-Kaiser-Saal (1. OG) stattfindenden Diskussionsforums hat sich erweitert. Ein weiterer Tagesordnungspunkt wird der vom IASB veröffentlichte Entwurf zu den vorgeschlagenen Änderungen zum IAS 39 mit dem Titel IAS 39 – Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren (IAS 39 – Exposures Qualifying for Hedge Accounting) (in englischer Sprache, 324 KB) sein.

Bisher standen bereits auf der Agenda:

E-DRS 23Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen im Konzernlagebericht (101 KB)

IFRIC D21 Real Estate Sales (in englischer Sprache, 196 KB)

IFRIC D22 Hedges of a Net Investment in a Foreign Operation (in englischer Sprache, 252 KB)

ED amendments to IAS 31 Interests in Joint Ventures (Der Entwurf ist derzeit nur für Abonnenten der eIFRS erhältlich und wird ab dem 27. September 2007 frei auf der Internetseite des IASB zur Verfügung stehen; s. unsere Nachricht vom 13. September 2007.)

Anmeldungen zur Teilnahme werden noch bis zum 21. September 2007 unter bahrmann@drsc.de entgegengenommen. Anmeldungen werden bestätigt, soweit die Platzkapazität das zulässt.

Überarbeitete und neue Module unseres IFRS e-Learnings

18.09.2007

Die IFRS e-learning Module von Deloitte werden regelmäßig überarbeitet.

Es ist daher ratsam, von Zeit zu Zeit zu überprüfen, ob Sie noch über die neuesten Versionen verfügen. Wenn Sie sich in den e-Learning-Bereich begeben (über das Glühlampensymbol in der linken Quicklinkleiste von IAS Plus.de), finden Sie eine Liste der neuesten Versionsnummern sowie eine separate Seite mit den Änderungshistorien für jedes Modul. Sie können jederzeit die zuletzt herunter geladenen Versionsnummer durch Klick mit der echten Maustaste an beliebiger Stelle des bereits herunter geladenen Moduls im Dialogfenster erkennen (beispielsweise "Deloitte v1.3, 26.06.06. Copyright ©2004 by Deloitte Touche Tohmatsu" für die neueste Version des Rahmenkonzeptmoduls). Wir stellen die IFRS e-Learning-Module von Deloitte im öffentlichen Interesse kostenfrei zur Verfügung - das schließt auch Upgrades ein.

Derzeit in der Entwicklung befindliche Überarbeitungen bestehender IFRS e-Learning-Module:

Wir arbeiten derzeit an überarbeiteten Versionen der folgenden Module, um die neuesten Änderungen von Standards und Interpretationen widerzuspiegeln. Wir gehen davon aus, diese überarbeiteten Versionen Anfang 2008 zur Verfügung stellen zu können:

IAS 16, 17, 23, 28, 36, 32/39 und 37

IFRS 1 und 2

Zwei neue Module im Planungsstadium:

IFRS 8

IFRIC 12

Vorschlag zur Klarstellung von Hedge Accounting

17.09.2007

Wie in unserer Nachricht vom 6. September 2007angekündigt steht ab heute der Entwurf einer Änderung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung mit dem Titel IAS 39 – Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren (IAS 39 – Exposures Qualifying for Hedge Accounting) (in englischer Sprache, 324 KB) öffentlich zur Stellungnahme zur Verfügung.

Stellungnahmen können bis zum 11. Januar 2008 entweder direkt an den IASB (CommentLetters@iasb.org) oder über das DRSC (info@drsc.de) eingereicht werden.

Heads Up-Newsletter zur Bilanzierung von Wandelschuldverschreibungen

16.09.2007

Wir haben die Ausgabe des Heads Up-Newsletters vom 7. September 2007 eingestellt (in englischer Sprache, 142 KB), der von unseren US-amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird.

In dieser Ausgabe von Heads Up werden die Auswirkungen zusammengefasst, die die FASB Staff Position No. APB 14-a auf die Abschlüsse von Unternehmen hätte, die Wandelschuldverschreibungen emittiert haben. Es wird vorgeschlagen, dass die Leitlinien für Geschäftsjahre in Kraft treten sollen, die nach dem 15. Dezember 2007 beginnen. Die Anwendung würde im vorherigen Abschluss aus Vergleichsgründen rückwirkend zu erfolgen haben.

Die vorgeschlagene FSP mit dem Titel Bilanzierung von Wandelschuldverschreibungen, die bei Wandlung in ganz oder teilweise in bar erfüllt werden können würde bei zum Zeitpunkt des Erstansatzes eine Zerlegung der Wandelanleihe in zwei Teile erfordern:

eine Fremdkapitalkomponente, die die vertragliche Verpflichtung des Emittenten, Zins und Tilgung zu zahlen, widerspiegelt sowie

eine Eigenkapitalkomponente, welche das Wahlrecht des Investors darstellt, die Anleihe in Eigenkapital des Emittenten oder einen gleichwertigen Geldbetrag zu tauschen.

Diese Behandlung ist vergleichbar mit der Regelung nach IAS 32, mit der Ausnahme, dass IAS 32 auf alle emittierten hybriden Finanzinstrumente Anwendung findet, wohingegen FSP APB 14-a nur auf in bar zu erfüllende Wandelschuldverschreibungen anwenden ist. Die Verlautbarung würde die Bilanzierung traditioneller Formen von Wandelschuldverschreibungen, die bei Wandlung nicht in bar erfüllt werden können, nicht berühren. Derartige Wandelschuldverschreibungen würden normalerweise weiterhin in ihrer Gänze als Fremdkapital bilanziert werden.

Einführung der IFRS in Ecuador

15.09.2007

Alle Unternehmen in Ecuador müssen ab 2008 die International Financial Reporting Standards (IFRS) anwenden.

Hinweis: Die Umsetzung der genannten Vorschrift wurde im November 2008 aufgeschoben. Siehe die Informationen zu Beginn dieser Seite für die neuen Daten der schrittweisen Einführung der IFRS in Ecuador.

Tagesordnung für die Septembersitzung des IASB – Überarbeitet!

15.09.2007

Die Tagesordnung für die Sitzung des IASB in der nächsten Woche, die wir bereits mit unserer Nachricht vom 7. September 2007 eingestellt hatten, ist überarbeitet worden.

Einige Tagesordnungspunkte sind anderen Tagen zugeordnet worden. Die überarbeitete Tagesordnung finden Sie nachfolgend. Am darauffolgenden Montag und Dienstag, den 24. und 25. September 2007 wird sich der IASB mit den Standardsetzern der Welt treffen. Die Tagesordnung für diese Sitzung finden Sie in unserer Nachricht vom 5. September 2007.

18. bis 21. September 2007, London Überarbeitet

Dienstag, 18. September 2007 (nur nachmittags)

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (Informationssitzung)

IFRS 1 ─ Anschaffungskosten einer Beteiligung an einem Tochterunternehmen ─ Erneute Erörterung des Entwurfs vom Januar 2007 ─ ursprünglich Mittwoch

Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen ─ Änderungen an IAS 24 ─ Erwägungen der Antworten auf den Entwurf ─ ursprünglich Freitag

IFRIC ─ Stand der Arbeiten ─ ursprünglich Freitag

Mittwoch, 19. September 2007

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ─ Sachverhalte im Diskussionspapier mit Bezug zu leistungsorientierten Zusagen

Rahmenkonzept ─ Berichtseinheit Restanten, die sich im Zuge der Formulierung des demnächst erscheinenden Diskussionspapiers zum Thema Berichtseinheit ergaben

Rahmenkonzept ─ Zielsetzungen und qualitative Merkmale ─ Diskussion der Antworten auf das Diskussionspapier vom Juli 2006 in Bezug auf die vorgeschlagene Zielsetzung der Finanzberichterstattung

Jährliche Verbesserungen 2006-2007 ─ Zwei Restanten im Hinblick auf die vorgeschlagenen Änderungen, die in den umfassenden Entwurf im Oktober 2007 aufgenommen werden sollen

Ergebnis je Aktie

IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen ─ Vorschlag zur Verlängerung der Kommentierungsfrist bis zum 30. November 2007 aufgrund der Feldversuche

Donnerstag, 20. September 2007

keine Sitzung angesetzt

Freitag, 21. September 2007 (nur vormittags)

Zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen ─ Endgültige Entscheidungen zur Änderung von IAS 32 ─ ursprünglich Dienstag

Das Arbeitsprogramm des IASB

Seite zu Projekten auf der Agenda von IFRIC vollständig überarbeitet

14.09.2007

Im Licht der neuesten Agendaentscheidungen von IFRIC haben wir unsere Seite zur Agenda des International Financial Reporting Interpretations Committees (IFRIC) vollständig überarbeitet.

Aktuell befinden sich nur noch die folgenden sechs Projekte auf der Agenda von IFRIC:

IAS 18 Erträge: Kundenbeiträge

IAS 18 Erträge: Leitlinien zur Identifizierung von Vertretungsgeschäften

IAS 18 Erträge: Immobilienverkäufe (am 4. Juli 2007 wurde der Interpretationsentwurf D21 herausgegeben; Ende der Kommentierungsfrist: 5. Oktober 2007)

IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse: Absicherung einer Nettoinvestition (am 19. Juli 2007 wurde der Interpretationsentwurf D22 herausgegeben; Ende der Kommentierungsfrist: 19. Oktober 2007)

IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse: Sachdividenden

IAS 39 Finanzinstrumente: Verbriefungstransaktionen: Ausbuchung von Gruppen von finanziellen Vermögenswerten

Die Liste der von der Agenda von IFRIC genommenen Projekte wurde ebenfalls aktualisiert und enthält jeweils den Zeitpunkt der Entscheidung, das Projekt nicht fortzusetzen, sowie gegebenenfalls Hinweise darauf, dass das entsprechende Projekt in einem anderen Projekt aufging oder vom IASB übernommen wurde.

EU zeigt sich besorgt über den Entwurf des IFRS für KMU

14.09.2007

In einer Rede zur Vereinfachung des wirtschaftlichen Umfelds für Unternehmen (in englischer Sprache, 71 KB) äußerte sich Charley McCreevy, der Kommissar der Europäischen Union für Binnenmarkt und Dienstleistungen, in Lissabon besorgt darüber, ob der vom IASB vorgeschlagene Entwurf eines IFRS für KMU (s.

unsere Quicklinkleiste rechts) „einfach genug sei, um für die Masse der KMU in der EU anwendbar zu sein". Die einschlägigen Absätze aus Kommissar McCreevys Rede haben wir nachfolgend für Sie übersetzt:

Im Bereich der Rechnungslegung und der Prüfung liegt der Schwerpunkt der Vereinfachungspläne auf den Möglichkeiten, den KMU Kosten zu ersparen. Die bestehenden Anforderungen ziehen einen administrativen Aufwand mit sich, den Unternehmen, und insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen, oft als unnötig belastend empfinden. Dies muss verbessert werden.

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat kürzlich einen Entwurf eines Rechnungslegungsstandards für KMU entwickelt. Wir haben oft genug betont, dass die Rechnungslegung für KMU einfach und der Natur der Geschäfte eines kleinen Unternehmens entsprechend sein muss. Die Stellungnahmen, die wir von den Mitgliedstaaten der EU, dem Europäischen Parlament und den Interessengruppen erhalten haben, sagen aus, dass der derzeitige Entwurf des IASB nicht einfach genug sei, um für die Masse der KMU in der EU anwendbar zu sein. Deshalb habe ich zu diesem Zeitpunkt nicht vor, den Entwurf des IASB für die Übernahme zur Anwendung in der EU vorzuschlagen.

Können die Mitgliedstaaten der EU ihren KMU trotzdem erlauben, den Entwurf des IASB anzuwenden? Der Ausgangspunkt der europäischen Gesetzgebung ist, dass die Mitgliedstaaten die Rechnungslegungsrichtlinien (die sogenannten 4. und 7. Richtlinien) befolgen müssen. Es ist nicht klar, ob der derzeitige Entwurf des IASB in Übereinstimmung mit den bestehenden Rechnungslegungsrichtlinien der EU steht. Da derzeit sehr wenig Unterstützung von den Mitgliedstaaten und vom Europäischen Parlament für den Entwurf des IASB zu bestehen scheint, hat die Kommission derzeit nicht die Absicht, Änderungen vorzuschlagen – weder an den bestehenden Rechnungslegungsrichtlinien noch an den IAS-Bestimmungen. Wenn es Mitgliedstaaten oder andere interessierte Parteien gibt, die die Anwendung des IASB-Entwurfs gestatten wollen, dann bitte ich sie, sich bei mir zu melden.

Septemberausgabe des EITF Snapshot-Newsletters eingestellt

14.09.2007

Wir haben die neueste Ausgabe des EITF Snapshot-Newsletters eingestellt (in englischer Sprache, 117 KB), der die Sitzung der Projektgruppe für neu auftretenden Sachverhalte (Emerging Issues Task Force, EITF) des US-amerikanischen Standardsetzers FASB vom 11. September 2007 zusammenfasst.

Dieser Newsletter, der von den US-amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird, erlaubt den Lesern die Identifizierung wichtiger Sachverhalte und ein schnelles Verständnis der Ergebnisse der Sitzung. Sie finden frühere Ausgaben des Newsletters hier.

Der EITF Snapshot erörtert die drei Sachverhalte, bezüglich derer die EITF auf dieser Sitzung zu vorläufigen Entscheidungen gekommen ist:

Sachverhalt 07-1 Bilanzierung von gemeinsamen Vereinbarungen (zur Entwicklung und Vermarktung von ressourcenintensiven und allgemein ungewissen Produkten),

Sachverhalt 07-4 Anwendung der Zwei-Klassen-Methode nach FASB Verlautbarung Nr. 128 Ergebnis je Aktie auf Personengesellschaften,

Sachverhalt 07-6 Bilanzierung von Immobilienverkäufen, bei denen die Vereinbarung eine Kaufs- und Verkaufsklausel enthält.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.