Im Bereich der Rechnungslegung und der
Prüfung liegt der Schwerpunkt der Vereinfachungspläne auf den
Möglichkeiten, den KMU Kosten zu ersparen. Die bestehenden
Anforderungen ziehen einen administrativen Aufwand mit sich, den
Unternehmen, und insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen,
oft als unnötig belastend empfinden. Dies muss verbessert werden.
Der International Accounting Standards
Board (IASB) hat kürzlich einen Entwurf eines
Rechnungslegungsstandards für KMU entwickelt. Wir haben oft genug
betont, dass die Rechnungslegung für KMU einfach und der Natur der
Geschäfte eines kleinen Unternehmens entsprechend sein muss. Die
Stellungnahmen, die wir von den Mitgliedstaaten der EU, dem
Europäischen Parlament und den Interessengruppen erhalten haben,
sagen aus, dass der derzeitige Entwurf des IASB nicht einfach genug
sei,
um für die Masse der KMU in der EU anwendbar zu sein. Deshalb habe
ich zu diesem Zeitpunkt nicht vor, den Entwurf des IASB für die
Übernahme zur Anwendung in der EU vorzuschlagen.
Können die Mitgliedstaaten der EU
ihren KMU trotzdem erlauben, den Entwurf des IASB anzuwenden? Der
Ausgangspunkt der europäischen Gesetzgebung ist, dass die
Mitgliedstaaten die Rechnungslegungsrichtlinien (die sogenannten 4.
und 7. Richtlinien) befolgen müssen. Es ist nicht klar, ob der
derzeitige Entwurf des IASB in Übereinstimmung mit den bestehenden
Rechnungslegungsrichtlinien der EU steht. Da derzeit sehr wenig
Unterstützung von den Mitgliedstaaten und vom Europäischen Parlament
für den Entwurf des IASB zu bestehen scheint, hat die Kommission
derzeit nicht die Absicht, Änderungen vorzuschlagen – weder an den
bestehenden Rechnungslegungsrichtlinien noch an den IAS-Bestimmungen.
Wenn es Mitgliedstaaten oder andere interessierte Parteien gibt, die
die Anwendung des IASB-Entwurfs gestatten wollen, dann bitte ich
sie, sich bei mir zu melden.
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