September

Konsultationspapier zur viertel- und halbjährlichen Berichterstattung von börsennotierten Unternehmen

29.09.2007

Am 31. August 2007 hat die Börse von Hongkong (Stock Exchange of Hong Kong Limited, SEHK) ein Konsultationspapier zur periodischen Finanzberichterstattung veröffentlicht.

In dem Dokument Consultation Paper on Periodic Financial Reporting (242 KB) werden die folgenden Vorschläge der SEHK dargestellt:
  • Verkürzung der Einreichungsfristen für Halbjahres- und Jahresberichte von Unternehmen, die an der Hauptbörse notiert sind, von drei Monaten auf zwei Monate ab Berichtsperioden, die am oder nach dem 30. Juni 2008 enden (zwei Jahre später für kleine börsennotierte Unternehmen).
  • Einführung einer  verpflichtenden Erstellung von Quartalsberichten für Unternehmen, die an der Hauptbörse notiert sind. Die Erstellung Quartalsberichten ist eine empfohlene Praxis seit 2005. Die Verpflichtung soll für Quartale gelten, die am oder nach dem 30. September 2008 enden (zwei Jahre später für kleine börsennotierte Unternehmen). Details s. u.
  • Angleichung der Anforderungen für Quartalsberichte, die am Wachstumsmarkt der Hongkonger Börse (Growth Enterprise Market, GEM) gelten, an die vorgeschlagenen neuen Anforderungen für Unternehmen, die an der Hauptbörse notiert sind. Dies soll für die Quartalsberichte der Emittenten des GEM zu Perioden gelten, die am oder nach dem 30. September 2010 enden.

Stellungnahmen werden bis zum 5. November 2007 mit Hilfe eines Fragebogens (in englischer Sprache, 225 KB) erbeten, der dem Konsultationspapier beigefügt ist.

Vorgeschlagene Anforderungen für Quartalberichte von börsennotierten Unternehmen

Die SEHK schlägt vor, von an der Hauptbörse notierten Unternehmen zu verlangen, Quartalsberichte innerhalb von 45 Tagen nach Ende des betreffenden Quartals zu veröffentlichen. Dies soll über Veröffentlichungen auf den Internetseiten der SEHK und des Unternehmens erfolgen. Die Quartalsberichte müssten nicht geprüft sein, aber bestimmte Schlüsselinformationen enthalten. Unter anderem wäre dies:

  • eine Kurzdarstellung der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung mit Vergleichszahlen,
  • eine Kurzdarstellung der Bilanz mit Vergleichszahlen,
  • eine Kurzdarstellung der Kapitalflussrechnung mit Vergleichszahlen,
  • einen knappen und angemessenen Geschäftsbericht, der folgendes beinhaltet:
    • (i) einen Überblick über die maßgeblichen Entwicklungen der Geschäftstätigkeit des notierten Emittenten und seiner Tochterunternehmen während des Berichtsperiode und über die Finanz- und Vermögenslage des Konzerns am Ende der Periode,
    • (ii) Angaben zu bedeutenden Ereignissen und Geschäftsvorfällen, die den Konzern betreffen und die nach Ende der Berichtsperiode und vor Veröffentlichung des Berichts aufgetreten sind, d.h. also Informationen zu Ereignissen nach dem Bilanzstichtag, und
    • (iii) eine Einschätzung der zukünftigen Entwicklung der Geschäftstätigkeit des Konzerns einschließlich der Aussichten für das laufende Geschäftsjahr.

XBRL-Taxonomie für US GAAP abgeschlossen

27.09.2007

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC hat bekannt gegeben, dass sämtliche Arbeiten an der Entwicklung von XBRL-Tags für das gesamte System der US GAAP abgeschlossen wurden.

Dies wird Unternehmen ermöglichen, Ihre Abschlüsse leichter in XBRL zu kodieren. XBRL vereinfacht die Analyse und den Austausch von Firmenfinanzinformationen und macht sie zuverlässiger, indem Daten herausgezogen und automatisch durch XBRL-fähige Programme verarbeitet werden können. Die Presseerklärung der SEC können Sie hier einsehen (in englischer Sprache).

IASB und japanischer Accounting Standards Board kommen zusammen

26.09.2007

Der IASB und der japanische Accounting Standards Board werden am Donnerstag und Freitag, den 27. und 28. September 2007, zu Gesprächen in London zusammenkommen (die Sitzungen finden an beiden Tagen jeweils nur morgens statt).

Die Sitzungen finden öffentlich statt. Die Tagesordnung sieht wie folgt aus:

Donnerstag, 27. September 2007

Konsolidierung (einschließlich Zweckgesellschaften)

Eigen- und Fremdkapital

Freitag, 28. September 2007

Aktueller Stand der Tätigkeiten des IASB

Erlöserfassung

Vier Projekte werden zur Aufnahme auf die IASB-Agenda vorgeschlagen

26.09.2007

Beim Treffen des IASB und der Standardsetzer der Welt in London am 24. und 25. September 2007 stellte der Stab vier Projekte vor, die dem IASB im Dezember 2007 als mögliche Ergänzungen der Fachlichen Agenda des IASB vorgeschlagen werden: .

Beim Treffen des IASB und der Standardsetzer der Welt in London am 24. und 25. September 2007 stellte der Stab vier Projekte vor, die dem IASB im Dezember 2007 als mögliche Ergänzungen der Fachlichen Agenda des IASB vorgeschlagen werden:

Immaterielle Vermögenswerte. Der Stab deutete an, dass der bestehende Standards (IAS 38) "nicht sonderlich gut sei" und dass das Projekt vermutlich "zu einem Standard führen werde, unter dem immaterielle Vermögenswerte in einem weit größeren Ausmaß in der Bilanz angesetzt werden".

Transaktionen unter gemeinsamer Kontrolle. Transaktionen zwischen Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle werden derzeit in den IFRS nicht behandelt und sind explizit von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse ausgenommen. Auch in Phase 2 des Projekts zu Unternehmenszusammenschlüssen werden sie nicht behandelt. Beispiele für derartige Transaktionen beinhalten Umstrukturierungen eines Konzerns und den Erwerb eines Unternehmens durch ein anderes, bei dem die Eigentümer der zwei Unternehmen nach dem Erwerb mit dem gleichen Anteilsbesitz an dem gemeinsamen Unternehmen dastehen.

Emissionsrechte und Zuwendungen der öffentlichen Hand. IFRIC 3 Emissionsrechte wurde im Dezember 2004 herausgegeben und im Juni 2005 zurückgezogen. Da Emissionsrechte üblicherweise durch eine Regierung gewährt werden, stellen sie ein Beispiel für Zuwendungen der öffentlichen Hand dar. Im Rahmen des Projekts würde IAS 20 Bilanzierung von Zuwendungen der öffentlichen Hand überdacht werden.

Lageberichterstattung. Der IASB hatte im Oktober 2005 ein Diskussionspapier zur Lageberichterstattung veröffentlicht, das von einigen Partnerstandardsetzern erstellt worden war. In dem Papier wurde die Lageberichterstattung wie folgt definiert:

Der Lagebericht stellt Informationen dar, die den Abschluss als Teil der Finanzberichterstattung eines Unternehmens begleiten. Er erläutert die wichtigsten Entwicklungen und Faktoren, die der Entwicklung, den Erfolg und die Lage des Unternehmensbetriebs innerhalb der Periode, die im Abschluss abgedeckt wird, zugrunde lagen. Er erläutert ferner die wichtigsten Entwicklungen und Faktoren, die die zukünftige Entwicklung, den Erfolg und die Lage des Unternehmens wahrscheinlich beeinflussen werden.

Der Stab des IASB sagte zudem, dass - obgleich mehrere Partnerstandardsetzer gute Fortschritte bei der Entwicklung eines Agendavorschlags zu schürfenden Industrien (Öl, Gas, Bergbau) gemacht haben - er nicht für die Erwägung des Boards im Dezember fertig sein werde. Der Stab verlieh seiner Hoffnung Ausdruck, dass er für die Erwägung der Agenda im vierten Quartal 2008 fertig sein werde. Der Stab sagte zudem, dass man ein mögliches Agendaprojekt untersuche, das u.a. eine Durchsicht von IAS 41 Landwirtschaft vorsähe.

Wir unterstützen den SEC-Vorschlag zur Abschaffung der Überleitung

25.09.2007

Deloitte hat einen Brief eingereicht, in dem die vorgeschlagene Regelung der SEC Akzeptanz der Abschlüsse ausländischer Unternehmen, die in Übereinstimmung mit den IFRS erstellt wurden, ohne Überleitung auf US GAAP unterstützt wird.

Wir schlagen allerdings vor, dass, falls ein nicht-amerikanisches Unternehmen lokale Rechnungslegungsgrundsätze oder eine "rechtskreisspezifische Version" der IFRS verwendet, es berechtigt sein sollte, alternativ zur Überleitung auf US GAAP auch auf IFRS überzuleiten. Hier ist unsere grundsätzliche Sichtweise:

Wir stimmen dem Vorschlag der Kommission zur Abschaffung der Überleitung auf US GAAP durch ausländische Unternehmen, die die IFRS verwenden, zu und sind der Ansicht, dass das ein wichtiger Schritt in Richtung der Entwicklung eines einzigen Satzes weltweit akzeptierter Bilanzierungsstandards ist. Wir geben aber zu bedenken, dass es mit dem Vorschlag Probleme in bestimmten Rechtskreisen, in denen die Verwendung von IFRS vorgeschrieben ist, geben kann, wenn ein Unternehmen nicht auf US GAAP überleiten möchte. In europäischen Ländern ist beispielsweise die Übernahme der oder Zustimmung zu den IFRS durch lokale Behörden erforderlich, bevor solche Standards angewendet werden können. Dementsprechend wäre ein ausländisches Unternehmen, das gezwungen ist, der "rechtskreisspezifischen Version" der IFRS zu folgen, bei der Beschreibung, wie es seinen Abschluss aufgestellt hat, nicht in der Lage, ausdrücklich und uneingeschränkt die Übereinstimmung seiner Bilanzierung mit den IFRS zu bestätigen, weil bestimmte Standards möglicherweise noch nicht von der lokalen Behörde übernommen oder genehmigt worden sind.

Aufgrund dieser Einschränkungen glauben wir, dass die Kommission erwägen sollte, ausländischen Unternehmen, die lokale Rechnungslegungsgrundsätze (einschließlich rechtskreisspezifischer IFRS) verwenden, erlauben sollte, auf IFRS statt auf US GAAP überzuleiten, was ihnen die Möglichkeit gäbe, zwischen folgenden Alternativen zu wählen:

US GAAP

IFRS

lokalen Rechnungslegungsgrundsätzen (einschließlich rechtskreisspezifischer IFRS), die entweder auf US GAAP oder IFRS übergeleitet werden.

Folgende Dokumente können Sie einsehen:

Deloittes Brief an die SEC (in englischer Sprache, 77 KB)

Nachricht zum SEC-Vorschlag vom 21. Juni 2007

Nachricht und Link zu den entsprechenden Dokumenten

DSR lädt zur Diskussionsrunde zum Diskussionspapier Revenue Recognition ein

25.09.2007

Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Mittwoch, den 24. Oktober 2007, 10.00 Uhr (vorauss.

bis ca. 13.00 Uhr) in das Hotel Hilton, Raum Corinth, Berlin, Mohrenstr. 30 zu einem Diskussionsforum zu dem von EFRAG und dem DRSC veröffentlichten Diskussionspapier Revenue Recognition – A European Contribution ein. Gegenstand des Meinungsaustausches ist das vorliegende Diskussionspapier, das auf der website www.drsc.de zum download bereitsteht. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 18. Oktober 2007 an. Das DRSC wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit die Platzkapazität das zulässt.

Öffentliche Diskussionen des DRSC zum ED IFRS for SMEs

25.09.2007

Das DRSC hat das Protokoll und die Präsentationen zu den Öffentlichen Diskussionen vom 31.08., 04.09. und 11.09.2007 sind auf seiner Website eingestellt. .

Das DRSC hat das Protokoll und die Präsentationen zu den Öffentlichen Diskussionen vom 31.08., 04.09. und 11.09.2007 sind auf seiner Website eingestellt.

Neuer Global Offerings Services-Newsletter erschienen

24.09.2007

Auf IAS Plus.com haben wir die Ausgabe August 2007 des Global Offerings Services (GOS)-Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 144 KB).

Global Offerings Services ist ein internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GOS-Newsletter ist eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften, aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen mit Links zu den Quellen. Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters finden Sie hier (in englischer Sprache).

Zusammenfassung der Sachverhalte aktualisiert, die nicht auf die Agenda von IFRIC genommen wurden

23.09.2007

Wir haben unsere Zusammenfassung der Sachverhalte, die nicht auf die Agenda von IFRIC genommen wurden, aktualisiert.

Dabei handelt es sich um IFRICs endgültige Entscheidung, die folgenden vier Sachverhalte nicht auf die Agenda zu setzen. Unsere Zusammenfassung umfasst nunmehr mehr als 125 Sachverhalte.

IFRS 5 – Angaben

IAS 18 – Leitlinien zur Identifizierung von Prinzipal-Agenten-Beziehungen

IAS 19 – Verteilung der Leistungen bei leistungsorientierten Plänen

IAS 39 – Absicherung zukünftiger Zahlungsströme mit gekauften Optionen

Deloitte tritt als Co-Sponsor einer Konferenz zu IFRS in London auf

23.09.2007

Deloitte ist einer der Sponsoren einer Konferenz mit dem Titel IFRS 2007/8: Aktuelle Interpretation in der Praxis und zukünftige Richtung, die in London am 4. Oktober 2007 abgehalten wird.

Die Eröffnungsveranstaltung wird ein Zwiegespräch mit dem IASB-Vorsitzenden Sir David Tweedie sein. Nachfolgende Sitzungen werden sich mit den IFRS aus Sicht der Analysten und der Ersteller, mit Prüfungs- und regulatorischen Sachverhalten, mit rechtlichen Themen und Umsetzungsfragen befassen. Eine abschließendes Forum wird der Frage "Wohin gehen wie von hier aus" nachgehen. Sprecher von Deloitte, die bei der Konferenz auftreten, sind Ken Wild - Global IFRS Leader von Deloitte - und Isobel Sharp, Partnerin der britischen Firma und gegenwärtig Präsidentin des Instituts der Wirtschaftsprüfer von Schottland. Die Konferenzbroschüre können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 145 KB).

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