Wir nehmen Stellung zu IFRIC D24 zu Kundenbeiträgen
27.04.2008
Deloitte hat eine Stellungnahme zum Interpretationsentwurf D24 Kundebeiträge eingereicht (in englischer Sprache, 144 KB).
Wir hegen Bedenken bezüglich des Ansatzes von IFRIC bei diesem Sachverhalt. In der Interpretation werden die Prinzipien, auf denen sie basiert, nicht klar etabliert, und deswegen ist die angemessene Anwendung der vorgeschlagenen Interpretation nicht immer eindeutig. Aufgrund des Mangels solch klarer Prinzipien besteht die Gefahr, dass die Interpretation als arbiträre Ansammlung von Regeln verwendet werden kann, was zu Anwendungspraxen führen kann, die in Widerspruch zu den Prinzipien in IAS 18 stehen. Aus diesem Grund, wie wir weiter unten ausführlich erläutern, sind wir der Meinung, dass es das Beste für IFRIC ist, mit der Interpretation nicht fortzufahren. Vorerst sollte der Sachverhalt nur Gegenstand einer Agendaentscheidung sein. Es scheint uns, dass IFRIC ursprünglich klären wollte, ob ein Unternehmen, das eine bestimmte Sachanlage erhält, die verwendet werden muss, um Zugang zu einer Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen zu gewähren, diese Sachanlage zum beizulegenden Zeitwert zu erfassen hat und wie die entsprechende Habenbuchung aussehen soll. IFRIC weitete diese Frage später auf Situationen aus, in denen ein Unternehmen Barmittel erhält, um den Erwerb oder die Herstellung einer solchen Sachanlage zu finanzieren. Wir sind jedoch der Meinung, dass die Interpretation wie derzeit entworfen einen viel weiteren Anwendungsbereich hat, ohne dass stabile Prinzipien für alle Situationen zur Verfügung gestellt werden, die in diesen Anwendungsbereich fallen könnten. |
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