Unsere Meinung zu IFRIC D23 zu Sachleistungen an Eigentümer

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27.04.2008

Deloitte hat eine Stellungnahme zum Interpretationsentwurf D23 Sachleistungen an Eigentümer eingereicht (in englischer Sprache, 170 KB).

In IFRIC D23 wird vorgeschlagen, dass alle Arten von Sachleistungen an Eigentümer mit dem beizulegenden Zeitwert der Sachleistungen zu bewerten sein sollen.

Wir stimmen mit der in dem Interpretationsentwurf vorgeschlagenen Schlussfolgerung überein, dass die Schuld aus der Ausschüttung von Sachleistungen als Dividende an die Eigentümer zum beizulegenden Zeitwert bei erfolgswirksamer Erfassung eines jeglichen Unterschiedsbetrags zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Buchwert der zugrundeliegenden Vermögenswerte bewertet werden soll, und unterstützen diese. Wir stimmen ebenfalls zu, dass das Unternehmen die Anforderungen aus IFRS 5 auf die langfristigen Vermögenswerte anzuwenden hat, die zu Ausschüttungszwecken gehalten werden. Wir hegen jedoch auch eine Reihe von Bedenken bezüglich der Schlussfolgerung, die in den Anhängen zu unserer Stellungnahmen zu finden sind.

Zusammenfassung von IFRIC D23

Verknüpfungen auf alle Stellungnahmen von Deloitte an IASB, IASC, IFRIC und SIC seit 1995.

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