Konvergenzbemühungen der Partnerländer der EU

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23.04.2008

Die Europäische Kommission hat ein Arbeitspapier zu denjenigen Drittländern erstellt, die auf die Konvergenz ihrer nationalen Rechnungslegungsgrundsätze mit den IFRS hinarbeiten. Nach Ansicht der Kommissionsdienststellen sind die Rechnungslegungsstandards der unten genannten Länder wie folgt zu bewerten: .

Die Europäische Kommission hat ein Arbeitspapier zu denjenigen Drittländern erstellt, die auf die Konvergenz ihrer nationalen Rechnungslegungsgrundsätze mit den IFRS hinarbeiten. Nach Ansicht der Kommissionsdienststellen sind die Rechnungslegungsstandards der unten genannten Länder wie folgt zu bewerten:

Japan und Vereinigte Staaten: erfüllen die Kriterien für die Gleichwertigkeit mit den IFRS.

China: chinesische Rechnungslegungsgrundsätze werden weiterhin anerkannt. Da China jedoch 2007 erstmals auf die IFRS umgestellt hat, werden weitere Angaben zu deren Umsetzung benötigt.

Kanada und Südkorea: unternehmen derzeit alle Anstrengungen, um auf IFRS umzustellen. Ihnen sollte eine Ausnahmeregelung bis 2011 gewährt werden.

Angesprochen werden auch die Fortschritte bei der Beseitigung der Abstimmungsanforderungen, die für in diesen Ländern börsennotierte EU-Emittenten gelten. Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) verzichtet seit 2007 auf die Anforderung, die auf der Grundlage der IFRS wie vom IASB herausgegeben erstellten Abschlüsse mit den US-amerikanischen GAAP abzustimmen. Die Europäische Kommission verfolgt weiterhin ihr Ziel, diese Abstimmungsanforderung für alle europäischen Emittenten, die die von der EU angenommenen IFRS verwenden, ganz abzuschaffen. Fortgesetzt werden müssten die Anstrengungen zur Lösung der Frage der in IAS 39 festgelegten Sonderregelung, wobei dem IASB eine aktive Rolle zukäme. Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Dokumenten:

Presseerklärung der Europäischen Kommission

Bericht über die Konvergenzbemühungen der Partnerländer der EU (in englischer Sprache, 38 KB)

Anhang zum Bericht (in englischer Sprache, 1.147 KB)

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