Neue PCAOB-Verlautbarung zu Prüferunabhängigkeit

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23.04.2008

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat für die Einführung einer neuen Regelung zur Kommunikation mit Prüfungskomitees bezüglich Unabhängigkeit (Communication with Audit Committees Concerning Independence) verabschiedet und wird ihre bestehende Regelung zu Steuerdienstleistungen für Personen mit einer Aufsichtsfunktion über die Rechnungslegung (Tax Services for Persons in Financial Oversight Roles) ändern: .

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat für die Einführung einer neuen Regelung zur Kommunikation mit Prüfungskomitees bezüglich Unabhängigkeit (Communication with Audit Committees Concerning Independence) verabschiedet und wird ihre bestehende Regelung zu Steuerdienstleistungen für Personen mit einer Aufsichtsfunktion über die Rechnungslegung (Tax Services for Persons in Financial Oversight Roles) ändern:

Kommunikation mit Prüfungskomitees. Mit dieser Regelung wird von einer registrierten Prüfungsgesellschaft verlangt, vor Annahme einer Prüfungsauftrages nach den Standards der PCAOB und danach jährlich, dem Prüfungskomitee schriftlich alle Beziehungen zwischen der Gesellschaft oder eines ihr verbundenen Unternehmens und dem Emittenten oder Personen mit einer Aufsichtsfunktion über die Rechnungslegung des Emittenten darzulegen, bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie auf die Unabhängigkeit der Gesellschaft Einfluss haben könnten. Von den registrierten Gesellschaften wird auch verlangt, dass sie mit dem Prüfungskomitee die möglichen Auswirkungen solcher Beziehungen auf die Unabhängigkeit der Gesellschaft erörtern.

Steuerdienstleistungen. Diese Änderungen nimmt Steuerdienstleistungen, die in dem Teil der Prüfungsperiode erbracht wurden, der der eigentlichen Prüfungsausführung direkt vorausgeht, vom Anwendungsbereich der Regelungen zu Steuerdienstleistungen aus. In ihrer ursprünglich von der PCAOB verabschiedeten Form sah die Regelung vor, dass eine Prüfungsgesellschaft von ihrem Mandanten nicht unabhängig ist, wenn sie oder irgendeines ihrer verbundenen Unternehmen in der Prüfungsperiode Steuerdienstleistungen für eine Person mit einer Aufsichtsfunktion über die Rechnungslegung oder ein direktes Familienmitglied einer solchen Person erbringt. Die PCAOB entschied, dass die Erbringung einer Steuerdienstleistung für eine solche Person in dem Teil der Prüfungsperiode, der der eigentlichen Prüfungsausführung vorangeht, nicht notwendigerweise die Unabhängigkeit einer Prüfungsgesellschaft beeinträchtigt.

Diese Regelungen müssen von der US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) bestätigt werden. Lesen Sie die englischsprachige Presseerklärung der PCAOB. Mit Stand vom 4. April 2008 waren 1.850 Prüfungsgesellschaften bei der PCAOB registriert, die Abschlüsse von US-amerikanischen börsennotierten Unternehmen prüfen dürfen. Von diesen sind rund 850 (über 45%) ausländische Prüfungsgesellschaften aus mehr als 86 Ländern.

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