SEC-Mitglied würde den Markt zwischen IFRS und US-GAAP wählen lassen

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22.04.2008

In einer Rede vor der amerikanischen Handelskammer in Brasilien letzte Woche erörterte SEC-Kommissar Paul S.

Atkins aufsichtsbehördliche Effektivität und Effizienz. Er erläuterte auch einige Schritte, die die US-amerikanischer Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) unternommen hat, um die aufsichtsrechtlichen Bürden in den US-amerikanischen Finanzmärkten zu verringern. Er schlägt vor, dass die Wahl zwischen den US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen US-GAAP und den IFRS den Marktteilnehmern überlassen bleiben sollte und nicht den Aufsichtsbehörden:

Ein zweiter Schritt, den die SEC unternahm, um Bedenken hinsichtlich der Kapitalmärkte zu begegnen, war der Wegfall der Überleitungsanforderung für ausländische Unternehmen, die ihre Abschlüsse bei der SEC nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) wie vom IASB herausgegeben einreichen. Die Entscheidung wurde im letzten Dezember getroffen und trat sofort in Kraft. Davor mussten Unternehmen ihre Abschlüsse noch einmal nach US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen (US-GAAP) darstellen. Dieser Schritt ist die Reaktion darauf, dass der Rest der Welt sich zu IFRS hin bewegt. Brasilianische Unternehmen, die ab 2010 IFRS anwenden sollen, werden von dieser Änderung profitieren. Die Änderung sollte auch US-amerikanischen Anlegern nutzen, die in ausländische Unternehmen investieren wollen. Die Überlegung war, dass amerikanische Anleger bereits direkt im Ausland in Unternehmen investieren, die ihre Abschlüsse nach IFRS erstellen, und sich daran gewöhnt haben, sich auf IFRS-Abschlüsse zu verlassen. Darüber hinaus ist es auch so, dass die Überleitungen auf US-GAAP mehrere Monate später erscheinen, als die Abschlüsse der Unternehmen. Daher sind die Überleitungen kostenaufwendig für die Unternehmen und scheinen wenig Nutzen für diejenigen zu bieten, die mit Abschlüssen arbeiten.

Inzwischen überlegt die SEC, ob es auch US-Unternehmen gestattet sein soll, ihre Abschlüsse nach IFRS einzureichen. Wenn IFRS gut genug sind für ausländische Unternehmen, warum dann nicht auch für US-amerikanische Unternehmen? Diese Änderung würde bedeuten, den Märkten die Wahl zwischen US-GAAP und IFRS zu überlassen. Wenn Anleger einen Satz von Rechnungslegungsstandards dem anderen vorziehen, könnten sie die Emittenten, die den vorgezogenen Satz von Standards verwenden, mit Höchstpreisfestlegungen belohnen. Die Nützlichkeit von IFRS für multinationale amerikanische Unternehmen, die an den internationalen Kapitalmärkten tätig sind und ausländische Mitbewerber haben, ist leicht zu erkennen.

Natürlich ist die Arbeit an den IFRS noch nicht abgeschlossen, und es gibt Bereiche, in denen die IFRS keine anwendbaren Standards bieten. Der US-amerikanische Rechnungsleger FASB und der IASB haben noch viel hinsichtlich der Konvergenz von IFRS und US-GAAP zu tun, aber beide haben sich dieser Aufgabe voll und ganz gewidmet. Andere noch offene Fragen betreffen die Finanzierung und die Führung des IASB, die Unterstützung zukünftiger Entwicklung und einheitlicher Umsetzung von IFRS, ein Ausbau der Aus- und Weiterbildung im Bereich Rechnungslegung nach IFRS und die fortlaufende Arbeit hin zu einer weiteren Konvergenz.

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