IASB und FASB wollen Projekte aus dem Arbeitsabkommen abschließen

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16.04.2008

In einem Agendapapier für die gemeinsame Sitzung von IASB und FASB am 21. und 22. April 2008 wird ein Plan für den Abschluss einer Reihe von Projekten vorgestellt, die Teil des Konvergenzprogramms sind, das im Arbeitsabkommen (Memorandum of Understanding, MoU) vom Februar 2006 von den beiden Boards festgelegt wurde.

Die Zielsetzung im Agendapapier ist es, „die Verbesserungen an bestehende IFRS zu umreißen, die notwendig sind, um eine verpflichtende Anwendung der IFRS an allen großen Kapitalmärkten zu erreichen“. Der in dem Agendapapier vorschlagen Plan basiert auf zwei Annahmen:

Wenn der Vorschlag angenommen wird, wird ein neues Arbeitsabkommen veröffentlicht werden. Im Agendapapier wird festgehalten:

Die Agendaprioritäten des IASB sollten die Wahrscheinlichkeit beschränken, dass ein Unternehmen, das IFRS 2013 übernimmt, in relativ kurzer Zeit zwei Wechsel verkraften müsste (der erste Wechsel wäre der Übergang auf IFRS und der zweite Wechsel eine umfassende Überarbeitung eines IFRS). Daher sollten also Änderungen, die bis 2011 verabschiedet werden, so ausgelegt sein, dass sie nach ihrer Verabschiedung mindestens drei Jahre in Kraft bleiben; alle anderen Änderungen an IFRS in einem Zeitraum von drei Jahren nach 2011sollten von geringem Umfang bleiben. Nach diesem Ansatz sollte also folgendes gelten:

Die Behebung bedeutender grundlegender Schwächen bestehender Standards bis Mitte 2011 sollte priorisiert werden.

Lohnende Verbesserungen an IFRS können bis nach 2011 aufgeschoben werden, wenn die bestehenden IFRS und US-amerikanischen Standards ähnlich sind (Leasinggeschäfte wären hierfür ein Beispiel).

Das Agendapapier kommt zu dem Schluss, dass das Ziel eines Abschlusses der Arbeiten bis 2011 Änderungen hinsichtlich der Zielsetzung und des Umfangs mancher Projekte bedeuten würde. Es heißt darin: „Die Direktoren des IASB beabsichtigen, die Projekte dieses Abkommens bei der Personalbesetzung den anderen Projekten vorzuziehen. Wenn nötig werden sie Mitarbeiter von anderen Projekten abziehen, um sie an den Projekten des Abkommens mitarbeiten zu lassen. Die anderen Projekte werden so lange nicht mit neuen Mitarbeitern versorgt, wie diese nicht frei zur Verfügung stehen.“ Laden Sie sich das englischsprachige Agendapapier von den Internetseite des IASB herunter (81 KB). Nachfolgend einige bestimmte Vorschläge mit Bezug auf IASB-Projekte:

Projekte in Bereichen, in denen grundlegende Verbesserungen der IFRS und eventuell der US-amerikanischen Rechungslegungsprinzipien (US-GAAP) notwendig sind:

Erlöserfassung. Die Boards sollten eine Standard auf Grundlage des Modells der Kundengegenleistung entwickeln, durch das der vom Kunden gezahlte oder zu zahlende Betrag den Bestandteilen des Geschäftsvorfalls zugeordnet wird. (Die Alternative ist ein Modell des beizulegenden Zeitwerts, nach dem die Erfüllungspflicht zum gegenwärtigen beizulegenden Zeitwert bewertet wird.)

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Das Projekt des IASB würde darauf beschränkt, den Abgangspreis wie in SFAS 157 zu definieren; außerdem würde ein vergleichbarer Zugangspreis definiert, bestehende IFRS angepasst, um die verschiedenen Formulierungen bezüglich der Bewertung in entweder den Abgangs- oder den Zugangspreis zu ändern (je nach Absicht des jeweiligen Standards), und Angaben zu Abgangs- und Zugangspreisbewertungen zur Verfügung gestellt. Das Projekt würde Bewertungskonzepte nicht adressieren.

Konsolidierung einschließlich Zweckgesellschaften. Entwicklung eines Konsolidierungsstandards auf Grundlage tatsächlicher Kontrolle.

Ausbuchung. Veröffentlichung eines Forschungspapiers des Stabs und Entscheidung über eine beschleunigte Vorgehensweise für die Ersetzung der bestehenden Ausbuchungsvorschriften in IAS 39 im Oktober 2008.

Projekte in Bereichen, in denen es einen bedeutenden Bedarf an Verbesserung sowohl in den IFRS als auch in den US-amerikanischen Standards gibt:

Darstellung des Abschlusses. In dem Projekt würde man nicht versuchen, die folgenden Fragen zu lösen: (a) ob eine Zwischensumme des Nettoeinkommens/der Gewinne und Verluste dargestellt werden soll, (b) welche Posten in die Berechnung dieser Zwischensumme einbezogen oder nicht einbezogen werden sollen und (c) Recycling. Stattdessen soll der Fokus auf die Darstellung im Hauptteil des Abschlusses beschränkt werden sowie auf eine begrenzte Anzahl von Angaben, die in direktem Zusammenhang mit Darstellungssachverhalten stehen. Die gegenwärtigen Unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP in Bezug darauf, welche Posten in die Gewinne und Verluste einbezogen werden, und bezüglich Recycling würden also bestehen bleiben.

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der IASB würde seine Arbeiten zu Phase I des Projekts fortsetzen — begrenzte Änderungen an IAS 19 (siehe unsere Nachricht vom 27. März 2008 für das kürzlich erschienene Diskussionspapier des IASB). Cash-balance-Pläne sollten eventuell aus dem derzeitigen Projekt fallengelassen werden. Die Arbeit an Phase II (umfassender Standard zu Leistungen an Arbeitnehmer) sollte vorerst nicht weitergeführt werden.

Leasinggeschäfte. Betrachtung nur der Bilanzierung durch den Leasingnehmer und Schwerpunktlegung auf einen Ansatz, der zu einer Darstellung der in einem Leasinggeschäft inhärenten Rechte (Rechte auf Nutzung eines Vermögenswertes) in der Bilanz führt. Keine Betrachtung der Definition eines Leasinggeschäfts und bedingter Mietzahlungen.

Finanzinstrumente. Der IASB würde die vollständige Bewertung aller Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert nicht weiter verfolgen. „Die bestehenden Hindernisse liegen im Bereich der Darstellung und in der mangelnden Bereitschaft der Boards, sich dem politischen Aufschrei entgegenzustellen, den eine solche Entscheidung mit sich ziehen würde.“ Eventuell könnten Verbesserungen an Sicherungsbeziehungen oder an Bewertungsklassifizierungen vorgenommen werden.

Eigen- und Fremdkapital. Ist ein Projekt von hoher Priorität. Der IASB sollte die enge Definition von Eigenkapital des FASB erwägen, die in dessen Diskussionspapier vom 30. November 2007 vorgeschlagen wird (siehe unsere Nachricht vom 5. Dezember 2007). Nach dem Ansatz der wesentlichen Eigentümerschaft ("basic ownership") des FASB ist die Gruppe der Instrumente, die als Eigenkapital klassifiziert werden können, auf den nachrangigsten Restanteil eines Unternehmens beschränkt. Alle anderen Instrumente stellen Vermögenswerte oder Schulden dar. Zu erwägen bliebe, ob ein Standard, der auf der engen Sichtweise von Eigenkapital aufbaut, die Lösung für kündbare Anteile beibehalten könnte, die der IASB kürzlich veröffentlicht hat.

Projekte in Bereichen, in denen IFRS gegenwärtig keine Anleitung bieten:

Versicherungen. Wahrscheinlich nicht bis 2011 abzuschließen (,bedeutender politischer Widerstand und der Bedarf an Feldversuchen').

Rohstoffindustrien. Nicht bis 2011 abzuschließen.

Rahmenkonzept:

Rahmenkonzept. Im Agendapapier werden geteilten Meinungen zum Rahmenkonzeptprojekt dargestellt, aber es wird keine Empfehlung ausgesprochen. Eine Sichtweise geht dahin, dass IASB und FASB von jetzt an bis 2011 ihre Kräfte auf Projekte auf Standardebene konzentrieren sollten. Eine andere Sichtweise ist, dass die Arbeit zu Bewertungen und ein Angabenkonzept bis 2011 abgeschlossen sein könnten.

Kurzfristige Konvergenzprojekte:

Ergebnis je Aktie. Im Agendapapier werden geteilte Meinungen geäußert, ob dieses laufende Projekt jetzt abgeschlossen werden soll oder ob die Ergebnisse zu Eigen- und Fremdkapital abgewartet werden sollen.

Joint Ventures. Fokus nur auf der Beseitigung der Quotenkonsolidierung.

Ertragsteuern. Der IASB sollte sein derzeitiges Projekt zur Überarbeitung von IAS 12 abschließen. Obwohl in dem demnächst erscheinenden Entwurf ein anderer Ansatz zu ungewissen Steuerpositionen als der des FASB gewählt wird, ist es für eine Übernahme in den Vereinigten Staaten doch wichtig, dass dieses Thema adressiert wird.

Andere Projekte. Aufschiebung der Arbeiten zu Wertminderung, Forschung und Entwicklung und zur Fair-Value-Option.

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