Das österreichische Rechnungslegungskomitee
(Austrian Financial Reporting and Auditing Auditing Committee, AFRAC)
hat den Entwurf einer Stellungnahme mit dem Titel
Erklärung der gesetzlichen Vertreter nach § 82 Abs.
4 und § 87 Abs. 1 BörseG (Bilanzeid)
(73 KB) zu
öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Nach dem BörseG sind die
gesetzlichen Vertreter des Emittenten zur Abgabe einer Erklärung im
Rahmen des Jahres- und des Halbjahresfinanzberichts verpflichtet.
Das BörseG definiert nur den Mindestinhalt der Erklärung, ohne eine
bestimmte Musterformulierung vorzugeben. Der Entwurf des AFRAC
beinhaltet eine Musterformulierung auf Basis der gesetzlichen
Bestimmungen, sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache.
Stellungnahmen sind als pdf-Datei bis zum 14. Mai 2008
an office@afrac.at zu mailen.