Bundesrat Hans-Rudolf Merz zur Finanzmarktregulierung

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04.04.2008

Wie am 7. März 2008 berichtet wird in der Schweiz die Finanzmarktaufsicht neu geregelt.

Das neue Finanzmarktaufsichtsgesetz sieht die Zusammenführung der Eidgenössischen Bankenkommission, des Bundesamtes für Privatversicherungen und der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei in der FINMA vor, die am 1. Januar 2009 ihre Arbeit aufnehmen wird. In einer Rede auf der Generalversammlung der Swiss Funds Association SFA äußerte sich Bundesrat Hans-Rudolf Merz gestern über die FINMA und das neue Kapitalanlagegesetz, das seit 15 Monaten in Kraft ist:

Ich gehe von folgenden drei Prinzipien aus, die ich bei der Finanzmarktregulierung als zentral erachte:

Erstens muss die Regulierung markt- und praxisnah sein, und sie soll die Betroffenen so wenig wie möglich belasten.

Zweitens muss der Regulierungsprozess transparent und im Dialog mit den Betroffenen koordiniert sein.

Und drittens braucht ein prosperierender Finanz- und Fondsplatz eine starke, effiziente und international anerkannte Aufsicht.

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